Danke für die sehr ausführliche Antwort!
Ich habe bei der zuständigen Staatsanwaltschaft mal wieder angefragt, wie das mit der Verfolgung der Nutzer aussieht.
ich denke mal die haben es immer noch nicht geschafft und werden dich vertrösten …
Ja, das ist zu befürchten!
Zum Glück sind Urheberrechtsverletzung Antragsdelikte
Und die ganzen IPs sind auch schon alle verfallen falls die Polizei sich die nicht bei den Providern rechzeitig geholt hat
Die IPs sind doch gar nicht wirklich relevant. Die Downloads liefen doch bei den verwendeten Download-Tools über die SO-API. An die API wurden sämtliche User-Daten übertragen, um diesen als Premium-Nutzer zu verifizieren. Als Rückantwort wurde dann ein Token und eine ID gesendet, um den Download zu beginnen. Die Zahlungsdaten für die jeweiligen Premium-Accounts werden wohl dann zur Identifizierung der Personen dahinter genutzt. Final muss man dann „nur“ noch diese Download-Tokens, den echten Personen hinter dem Account zuordnen. IPs sind also eher „nice to have“, als das sie zwingend notwendig wären! ![]()
Dann müsste aber nachgewiesen werden was runtergeladen wurden ist.
Stimmt ja auch! Der Titel des gewünschten Files und die Location, auf welchem Server die Dateien liegen, kommt per Token, als Antwort an den User / das Download-Tool.
Dann schaue dir mal bitte diesen Text an, speziell das untere Drittel. Da wird schnell klar, wie einfach diese Zuordnung schon wäre…
Natürlich ist diese Aussage auch nur Spekulatius, dafür aber einleuchtender Spekulatius - was anderes machen wir ja auch nicht! Und das die Analyse der Daten so ewig lange dauert, ist eigentlich ein Zeichen dafür, dass die Behörden es diesmal ordentlich machen wollen!! ![]()
Die Daten der API von Share-Online.biz sind sicherlich ein interessanter Ermittlungsansatz.
Bis jetzt habe ich aber noch nicht gehört, dass ein Token in einem Gerichtsverfahren als Beweis ausreichen würde.
Zusätzlich werden die IP-Adressen benötigt um die Person oder Personen hinter dem Account eindeutig zu ermitteln und um den Download zu beweisen (Stichwort: Account-Sharing).
Das sprengt bei den Downloadern schnell das Budget für diesen Fall. Die Ermittlungsbehörden zahlen an die Provider nach der gesetzlichen Vergütung 18€ pro IP-Adresse für die Daten von 3 Tagen.
Dazu kommen die Kosten für Personal etc., da kommt bei den Massen an Nutzern eine Menge zusammen. Falls sich mehrere Personen den ermittelten Internetanschluss teilen wird auch eine teure Hausdurchsuchung und Auswertung benötigt. Es muss eine Person eindeutig ermittelt werden.
Bei der Priorität des Verfahrens im Vergleich zu anderen Delikten im Bereich Cybercrime und dem Personalspiegel des ZAC NRW ist es sehr unwahrscheinlich, dass nur für dieses Verfahren so viele Mittel gebunden werden.
Im Jahr 2019 gab es übrigens auch keinen signifikanten Anstieg der Abfragen der IP-Adressen durch die Justiz, hier eine Quelle dazu:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Justizstatistik/Telekommunikation/Telekommunikationsueberwachung.html
Das ZAC NRW braucht so lange für die Verarbeitung der Daten weil sie (wie jede andere Staatsanwaltschaft auch) komplett überlastet ist. COVID-19 hat dabei sicherlich nicht geholfen.
Was die Verjährung angeht ist der 17.10.2024 der Stichtag.
Wer bis dahin noch nichts von der Justiz gehört hat ist aus dem Schneider.
Ohne Mitteilung an den Beschuldigten gibt es keine Unterbrechung der Frist.
Ich bin selbst kein Anwalt aber von Menschen aus der Justiz umgeben und habe mich aus mehreren Quellen informiert.
Edit: etwas genauer formuliert, falscher Stichtag für die Verjährung
und die behörden müssten auch sehr schnell gewesen sein innerhalb von 7 tagen hätten die die provider abfragen müssen.
Letzten Endes sind das alles nur Vermutungen, genau wie meine es auch sind. Wir wissen es einfach nicht, wie final die Ermittlungen und Analysen ablaufen und ob es am Schluss ausreicht, einzelne „Power-User“ anzuzeigen!? Mehr, als reines Abwarten, bleibt wohl nicht übrig.
Es sind natürlich nur Vermutungen, wie bei allem was in der Zukunft liegt.
Man sollte aber die Wahrscheinlichkeiten und die Rahmenbedingungen, besonders die gesetzlichen, nicht außer Acht lassen.
Meine Aussagen im Post 36 im Bezug auf die benötigten IP-Adressen, der Vergütung für die
IP-Adressauskunft, der Überlastung der Justiz und der Verjährung sind Fakten.
Sobald gegen einen Downloader ermittelt wird muss nach dem Gesetz gegen alle anderen Downloader auf der gleichen Ebene vorgegangen werden (abgeschichtetes Verfahren).
Urheberrechtsverfahren haben auch keine Priorität beim ZAC NRW, es wurde keine Taskforce gebildet und bei den knapp 20 Staatsanwälten dort für alle Verfahren müssen sie ihre Kapazitäten sinnvoll verteilen. Da gibt es eine Menge größerer Fische.
Dazu müssen die Beweise wasserdicht sein, sonst wird das Urteil in höherer Instanz aufgehoben und der Präzedenzfall hat sich erledigt. Je mehr Verfahren in unterschiedlichen Bundesländern laufen desto höher ist diese Wahrscheinlichkeit.
Das macht die Verfolgung der Downloader sehr unwahrscheinlich.
Edit: anders formuliert und Punkte ergänzt
Das die deutsche Justiz schon seit Jahrzehnten überlastet ist, wäre nichts neues! Eine Taskforce wird normalerweise nach einem Anfangsverdacht und zu den ersten Ermittlungen gegründet und bestimmt nicht im nachhinein zur Auswertung der erlangten Beweise.
Die Verjährungsfristen waren hier schon länger abgeklärt (es gibt zu dem SO-Bust hier ja nicht nur diesen Thread).
Die jetzigen Auswertungen zu SO finden zwar im Auftrag des ZAC NRW vielleicht statt, aber diese werden unter Garantie nicht von Mitarbeitern aus diesem Haus durchgeführt - allerhöchstens gesteuert und überwacht!
Was viele in diesem Zusammenhang auch allzu gerne vergessen → Die eigentlichen Ermittlungen gegen Share-Online und dem dahinter befindenden Gesamtkonstrukt, haben ja schon einige Jahre vor dem Bust begonnen und nicht erst danach. Wer weiß denn schon, welche Daten über Betreiber, Uploader, Downloader zuvor gesichert wurden?? Denn auf Grund dieser ermittelten Faktenlage wurde ja erst ein Zugriff und die Abschaltung durchgeführt…
Des weiteren weiß auch keiner wirklich, was SO an Kundendaten, Verkehrsdaten etc. pp. tatsächlich gespeichert hatte? Möglich wäre da eine ganze Menge, wenn man mal an die nicht vorhandene Kundensicherheit denkt - Stichwort „Sparkasse Aachen“ einige Jahre zuvor!!
Wie tief die Behörden während ihrer Ermittlungen in dem Konstrukt gesessen haben, kann man auch nur spekulieren, möglich ist dahingehend aber auch so einiges!
Im Übrigen definiert man in der Justiz ein sogenanntes „abgeschichtetes Verfahren / geschichtetes Verfahren“ als abgetrenntes, eigenständiges Verfahren z.B. zu einem Hauptverfahren. Es geht also nur um eine Art der Abtrennung, innerhalb verschiedener Verfahrenszweige. Da hinkt deine Definition schon etwas… ![]()
Darum geht es mir ja, es wurde damals wegen der niedrigen Priorität des Falles im Vergleich zu anderen Delikten erst gar keine Taskforce gebildet.
Wegen der Verjährung können diesbezügliche Straftaten aus dem Jahr 2016 nicht mehr verfolgt werden und den Ermittlungsbehörden geht langsam aber sicher die Zeit aus um die Downloader zu verfolgen. Wie ich bereits geschrieben habe, ohne Mitteilung an den Beschuldigten gibt es keine Unterbrechung der Frist.
Das ist ein wichtiger Punkt, der in den bisherigen Posts zu dem Thema nicht erwähnt wurde.
Erst nachdem die Ermittlungen gegen die Betreiber fast abgeschlossen sind geht es eventuell gegen die Nutzer und das wird noch dauern. Das die Ermittlungsbehörden mehr als 2 Jahre benötigt haben um überhaupt ausreichende Beweise für den Bust zu sammeln spricht auch nicht gerade für Ermittlungen gegen die Downloader innerhalb der Verjährungsfrist.
Natürlich werden externe Mitarbeiter benötigt, ich würde gerne einen Staatsanwalt bei der Auswertung von Kommunikationsdaten sehen. Das ändert aber nichts an dem begrenzten Budget bei der Priorität des Falles im Vergleich zu anderen Straftaten, gerade weil es sich beim reinen Download um ein Antragsdelikt mit einem relativ geringem Schaden bzw. Strafrahmen handelt.
Die Ermittlungen laufen wie wir wissen seit dem Jahr 2017. Da gibt es sicherlich viele interessante theoretische Möglichkeiten um den Account mit den Downloads zu verknüpfen.
Die sind allerdings umso teurer je länger ermittelt wird und die Anzahl der Ermittlungsverfahren gegen die Nutzer treibt die Kosten in die Höhe und bindet Personal das für schwerere Delikte benötigt wird.
In der Praxis geht es vor Gericht um gerichtsfeste Beweise und das sind die jeweiligen
IP-Adressen und die Ermittlungsergebnisse bei einer Hausdurchsuchung um eine Person eindeutig zu ermitteln. Die Ermittlung von vielen IP-Adressen während der letzten Jahre würde in meiner oben verlinkten Quelle auffallen. Nur auf Indizien baut keine Staatsanwaltschaft einen bundesweiten Präzedenzfall auf.
Wäre seit dem Anfang des Verfahrens auch gegen die Downloader ermittelt worden hätte es auch schon lange Hausdurchsuchungen gegeben um Beweise zu sichern bevor sie vernichtet werden.
Sonst wären die Beweise aus den Ermittlungen im Vorfeld gefährdet, gerade wenn die Ermittlungen bereits jahrelang laufen.
Im Bezug auf das abgeschichtete Verfahren ist unsere Definition dieselbe.
Mein Satz bezog sich nicht auf die Definition des Verfahrens sondern auf das Verfahren an sich.
Sobald das Ermittlungsverfahren gegen die Betreiber fast abgeschlossen ist geht es gegen die Nutzer.
Falls es gegen die Downloader geht und es wird ein Ermittlungsverfahren gegen einen Downloader mit z.B. 1000 Downloads eröffnet, muss auch gegen alle Downloader mit 1000 Downloads in diesem Verfahren ermittelt werden. Das sprengt bei der Anzahl der Nutzer schnell das Budget.
Theroretisch ist mit unbegrenzten Budgets und Personal natürlich alles möglich, praktisch ist die Wahrscheinlichkeit aber sehr gering. Es spricht eine Menge gegen eine Verfolgung der reinen Downloader und nur sehr wenig dafür.
Edit: meine Rechtschreibung vor dem ersten Kaffee ist nicht gerade gut, Punkte ergänzt
Die IP-Adressen sind völlig uninteressant. Die Premium-Abos sind ja bezahlt worden. Und von den allermeisten Kunden sicher nicht mit gemixten Bitcoin etc. Von daher.
Ich hoffe, ich höre bald was von der Staatsanwaltschaft, wie es mit der Verfolgung der Nutzer aussieht.
Der Bezahler eines Premium-Abos ist leicht zu ermitteln, dem Geld zu folgen hat sich ja bewährt.
Das es ohne die kurzfristige Auswertung der IP-Adressen möglich ist den oder die Personen zu finden, die mit dem Account die Downloads durchgeführt haben und das gerichtsfest zu beweisen kann ich mir aber nur sehr schwer vorstellen.
Ich drücke die Daumen, dass sich die Staatsanwaltschaft bald meldet.
Da kommen wir wieder zu dem Punkt, den ich weiter oben angesprochen habe. Wie kann man eine Beziehung des zahlenden Premium-Nutzers zu den getätigten Downloads herstellen. Über die Zahlungsdaten kann man in über 90% der Fälle, die realen Klardaten des Users herausfiltern, wie z.B. Name, Adresse usw.
Ob die Zahlungsdienstleistungen intern bei SO oder extern bei einem eigenständigen Anbieter abgewickelt wurden, spielt eigentlich keine Rolle.
Die Bezahldaten des Dienstes werden mit den Account-Daten des Users assoziiert.
Um nach der Bezahlung, den User nun als Premium-User innerhalb des SO-Systems deklarieren zu können (Download-Berechtigungen, Wegfall von Begrenzungen, Status-Dauer etc.), wird diesem eine eindeutige ID zugeteilt, die aus einem generierten Wert mit den inkludierten Account-Daten besteht.
Wenn sich der User nun am SO-System von außen anmeldet, um zu laden, ist parallel auch sein verwendetes Download-Tool, den C&C-Servern des SO-Netzwerks.
Wenn der Nutzer (die ID) dann anfängt mit seinen Download-Anfragen, wird er automatisch an die angesprochene API weitergeleitet, die sich dann die ID merkt, um die Anfragen auch hinterher an den richtigen User zu beantworten.
Der Nutzer fragt zum Beispiel den Film XYZ an…er bekommt als Antwort von der API dazu einen ziemlich dicken Token (mit File-Daten, Server-Adressen, BGP usw.) geschickt, der aber auch unweigerlich mit seiner User-ID verbunden ist.
Diese Token & ID Kombination, wird auf der Seite des Nutzers temporär gespeichert, bis zum Abschluss seiner Tätigkeiten. Auf der SO-Seite wird diese Kombi auf unbekannte Zeit gespeichert, vielleicht sogar für immer. Das letzte Antwort-Token des Nutzers an die API beinhaltet natürlich auch den Hinweis „Download komplett abgeschlossen“.
Die Speicherung dort muss sein, um damit irgendwann statistische Auswertungen zum Download des Files (z.B. Download-Anzahl des Files zur Upper-Provision) tätigen zu können.
Durch diesen gesamten System-Ablauf intern, werden aus den verwendeten Einzel-Werten (die für sich alleine kaum Aussagekraft haben) im Gesamten eine Summe von Werten, die zueinander problemlos und leicht in Beziehung gesetzt werden können!!
-
Zahlungsdaten (Klardaten Nutzer) <> User-ID
-
User-ID <> gespeichertes Token (File-Daten etc.)
Die jetzt entstandene Beziehung dieser Werte, ist nun sehr einfach statistisch auszuwerten, um den zahlenden Benutzer zu einem abgeschlossenen Download (last Token) in direkte Verbindung zu setzen!
Durch die Zahlungsdaten kommt man an Name, Adresse des betreffenden Nutzers.
Das wäre jetzt eine Ermittlungs-Lösung der Behörde, die eigentlich kompl. auf IPs verzichten könnte! Die Beziehung zahlender User und getätigter Download sind eindeutig!
Bitte dran denken, NUR über eine bekannte IP-Adresse, wäre dieses „in Beziehung setzen“ sogar schwieriger bei der Auswertung, da die Werte (Name, Adresse) ja erstmal fehlen…

Erstmal vielen Dank für die gute Zusammenfassung der technischen Hintergründe @VIP !
Ich bin da komplett bei Dir, den Bezahler des Accounts zu ermitteln und den Account mit den Downloads zu verknüpfen ist sicherlich möglich und die Auswertung der Daten wahrscheinlich sogar relativ einfach.
Da ist es sehr interessant wie lange die Verbindungsdaten auf den Servern von Share-Online gespeichert wurden. Wie @Roli ja richtig ausgeführt hat wäre das der rechtliche Super-GAU für die Betreiber. In den letzten Threads zu dem Thema gab es auch andere Argumente, die eher gegen eine langfristige Speicherung der Verbindungsdaten sprechen.
Es gibt da einen wichtigen Punkt, der keineswegs außer Acht gelassen werden sollte:
Mehrere Personen können sich einen Account teilen. Der ermittelte Bezahler kann auch für eine andere Person den Account bezahlen, ohne selbst Share-Online zu nutzen.
Im Endeffekt ist der Bezahler nicht automatisch der Nutzer, der die Downloads durchführt.
Deswegen reichen diese Beweise vor Gericht für eine endgültige Verurteilung nicht aus, das sind erstmal Indizien.
Beim Strafrecht muss möglichst sicher ermittelt werden, wer die Tat wirklich durchgeführt hat (Stichwort: Tatnachweis) und es gilt der Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten.
Wenn jemand z.B. eine Garage mietet und es wird dort Diebesgut gefunden muss er nicht selbst der Dieb sein. Er kann die Garage z.B. jemand anderem zur Verfügung stellen oder es wurde dort eingebrochen. Deswegen sind nach dem Fund des Diebesguts weitere Ermittlungen nötig und der Mieter der Garage kann sogar ohne Nachteil auf eine Aussage verzichten. Im Strafrecht gibt es keine sekundäre Darlegungslast und keine Störerhaftung.
Im Zivilrecht ist es z.B wie bei den Urheberrechtsabmahnungen wegen Filesharing anders, da muss der Beschuldigte oft beweisen, dass er nicht der Täter ist.
Damit ein Downloader im Fall Share-Online zivilrechtlich belangt werden kann muss vorher der Tatnachweis in einem Gerichtsverfahren vollständig erbracht werden. Erst danach können die Abmahnanwälte loslegen.
Ob der last Token ausreicht, um den abgeschlossenen Download vor Gericht zu beweisen, bezweifle ich ehrlich gesagt. Es gab bis jetzt kein Gerichtsverfahren im Urheberrecht, in dem jemand nur aufgrund eines Server-Tokens eine Strafe erhalten hat. Nach meiner Kenntnis gibt es nicht einmal diesbezügliche Gutachten. Solche Tokens sind bis jetzt kein gerichtsfester Beweis, nur IP-Adressen haben sich in diesen Fällen vor Gericht bewährt. Die meisten Richter sind nicht gerade technisch versiert und ringen selbst damit das Konzept von IP-Adressen richtig zu verstehen. Ohne IP-Adressen ist vor Gericht nicht bewiesen wer den Download wirklich durchgeführt hat, selbst wenn der last Token vom Richter als Beweis für abgeschlossene Downloads akzeptiert werden würde.
Egal wie gut die Staatsanwälte und deren Beweise auch sind, sie müssen in der Praxis an einem Richter vorbei um jemanden belangen zu können. Deswegen ist die Vorratsdatenspeicherung so ein heisses Thema und wird leider immer wieder von der Politik angeschoben. Die Ermittlungsbehörden beklagen sich ja regelmäßig, dass ohne IP-Adressen kein Nachweis von Straftaten möglich ist:
z.B. die Aufklärungsquote von Delikten im Bereich Cybercrime in NRW lag vor nicht allzu langer Zeit nach Aussage des Leiters der ZAC NRW noch unter 40%. Das ist erschreckend wenn man an die schweren Delikte denkt.
Im schlimmsten Fall würde einem Bezahler nach der Auswertung der Serverdaten von Share-Online nach meinem Verständnis folgendes blühen:
Die Staatsanwaltschaft sieht das besondere öffentliche Interesse in diesem Fall und ordnet eine Hausdurchsuchung an. (Bei einem Antragsdelikt, dass „nur“ ein Vergehen und kein Verbrechen darstellt, ist das sehr unwahrscheinlich, gerade nach dieser langen Zeit. Ich glaube nicht, dass die Staatsanwaltschaft davon ausgeht so jetzt noch Beweise zu finden, die sind ja nicht mit dem Klammerbeutel gepudert.)
Danach gibt es zwei Möglichkeiten:
-
Beim Bezahler des Accounts werden auf dem Rechner oder anderen Geräten passende Dateien gefunden und er ist damit als Täter gerichtsfest ermittelt. Dann gibt es eine Gerichtsverhandlung und er erhält eine Strafe (die beim Ersttäter nicht allzu hoch ist, hier gibt es mehrere interessante Artikel dazu). Danach legen die Abmahnanwälte los und es wird sehr teuer für den Bezahler.
-
Der Bezahler folgt dem Prinzip der OPSEC, es werden bei der Auswertung seiner Geräte keine passenden Beweise gefunden und er gibt ohne direkte Aussage mit Hilfe eines Anwalts an, z.B den Account für jemand anderes bezahlt bzw. nie genutzt und geteilt zu haben. Oder es wurde sein Handy gestohlen mit dem der Account dann bezahlt wurde. Nach der langen Zeit kann es auch durchaus schwierig sein sich noch zu erinnern
. Einem Anwalt fällt sicherlich noch eine Menge mehr ein. Dann verfügt die Ermittlungsbehörde nur über Indizien, die mit einem Anwalt relativ leicht anfechtbar sind. Selbst mit ausgewerteten IP-Adressen und ermittelten Anschlussinhabern werden die Ermittlungen schwierig wenn sich mehrere Personen einen Anschluss teilen.
Ich glaube nicht, dass eine Staatsanwaltschaft einen Präzedenzfall mit bis jetzt noch nicht von Gerichten weiträumig akzeptierten Beweisen in einem Indizienprozess gegen die Downloader aufbaut. Das wäre ein doppelter Präzedenzfall. Bei einem bundesweiten Verfahren in dieser Größenordnung müssen die Beweise wasserdicht sein und ohne ausgewertete und zugeordnete IP-Adressen aller Downloads in den einzelnen Verfahren gegen die Nutzer ist die Beweislage zumindestens wackelig. Sonst wird der Beschuldigte vor Gericht spätestens in einer höheren Instanz freigesprochen und die Staatsanwaltschaft hat sich und ihrer Sache einen teuren Bärendienst erwiesen.
Die Kapazitäten der ZAC NRW, die Priorität dieses Falles, die Verjährung und die begrenzten Budgets lasse ich hier aus. Die Punkte aus meinen letzten Posts erhöhen nach meiner Meinung aber auch nicht gerade die Wahrscheinlichkeit der Verfolgung der Downloader.
Alles in allem glaube ich deswegen nicht an eine Verfolgung der reinen Downloader, auch wenn theoretisch natürlich alles möglich ist. Bei den Uploadern sieht das schon ganz anders aus, alleine schon das Finanzamt wird bei denen gnadenlos sein wenn sie erwischt werden.
Ich möchte nicht wissen welche technischen Möglichkeiten es bald für die Ermittler geben wird.
Die ZAC NRW hat jetzt eine KI für Auswertungen von Bildern als Prototyp laufen, die wird bis jetzt nur für sehr schwere Delikte genutzt und ist noch nicht gerichtsfest, das wird sich bald sicherlich ändern.
Falls in der Zukunft reine Server-Token als Beweis vor Gericht ausreichen wäre es ein Fest für die Abmahnanwälte. Selbst bei IP-Adressen gibt es ja oft berechtigte Zweifel ob sauber ermittelt wurde.
(Ich bin wie gesagt kein Anwalt, ich kenne aber privat und durch meinen Beruf mehrere Personen, die auf unterschiedlichen Ebenen in der Justiz arbeiten und habe mich bei denen über diesen Fall informiert. Dazu war auch schon an Gerichtsverfahren beteiligt. Deswegen kenne ich mich da ein wenig aus. Ich lasse mich als Laie aber gerne eines Besseren belehren
.)
Edit: Rechtschreibung und Formulierungen
Sorry für den langen Text, es ist mir erst nach dem Posten wirklich aufgefallen.
Ich wollte nur sicher gehen meine Argumentation auch für Leser verständlich zu machen, die nicht alle vorherigen Posts zu dem Thema gelesen haben.
Mal eine blöde Frage: Angenommen, es kann exakt nachgewiesen werden, welche Dateien ein User heruntergeladen hat, muss dann nicht auch geprüft werden, ob der Inhalt der Dateien überhaupt illegal war?
Auch wenn eine Datei „Filmtitel.1080p.wasauchimmer.rar“ heißt, muss der Inhalt ja nicht zwingend dem Dateinamen sein?! Manche Archive waren dazu ja auch noch verschlüsselt und nur mit Passwort zu öffnen.
Oder habe ich hier einen Denkfehler?
Da hast Du keinen Denkfehler, hinter einem Dateinamen können sich alle möglichen Daten wie
z.B. Urlaubsfotos verbergen. Deswegen müssen die Dateien entpackt werden. Danach muss der Inhalt gesichtet und dokumentiert werden. Vor Gericht geht es um möglichst eindeutige Beweise und nicht um Vermutungen. Deswegen kommen dort ja leider auch so viele Täter frei die eine Strafe wirklich verdient hätten.
Falls Du Dich für weitere Details zu dem Thema interessierst:
In den älteren Threads zu dem Thema wurden viele Details ausgiebig beleuchtet.
Was die technischen Hintergründe angeht ist @VIP eine sehr gute Quelle.
Die rechtlichen Hintergründe wurden von @Roli gut dargestellt.