FAQ: Unterlassungserklärung unterschreiben???
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Welche Folgen hat die Unterschrift bei einer Unterlassungserklärung?
Mit seiner Unterschrift verpflichtet sich der Schuldner zur Unterlassung des abgemahnten Tatbestands. Ein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung zieht in der Regel eine hohe Vertragsstrafe nach sich.
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Sollte ich eine Unterlassungserklärung einfach unterschreiben?
Nein, eine Unterlassungserklärung sollte zunächst von einem Anwalt geprüft werden. Diese kann dafür sorgen, dass eine modifizierte Unterlassungserklärung formuliert wird, die an angemessene Bedingungen geknüpft ist.
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Was passiert, wenn ich mich weigere die Erklärung zu unterzeichnen?
Der Geschädigte kann in diesem Fall eine Unterlassungsklage anstreben.
Doch Verbraucherschützer und Rechtsbeistände warnen vor dem unmittelbaren Unterschreiben der Unterlassungserklärung, denn häufig verbergen sich darin Klauseln, die nur für den Anwalt als „gefährlich“ zu erkennen sind…
Mit der Abmahnung weist der Gläubiger zunächst auf den Tatbestand und den Schaden, der ihm dadurch entstanden ist, hin.
Der Abmahnung liegt in der Regel eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei – Juristen bezeichnen diese als strafbewehrte Unterlassungserklärung –, die unterschrieben werden soll. Mit der Unterzeichnung verpflichtet sich der Schuldner zur Unterlassung des abgemahnten Tatbestandes.
Gleichzeitig enthält die Abmahnung in den meisten Fällen eine Vertragsstrafe, die den Schuldner daran hindern soll, die Rechtsverletzung noch einmal zu begehen. Darüber hinaus können in der Abmahnung auch Kosten und Beiträge angeführt werden, wie zum Beispiel Schadensersatz oder die entstandenen Kosten für den Rechtsanwalt.
Allerdings sei auch vor einer zu schnellen Unterschrift der Unterlassungserklärung gewarnt. Denn je nach Formulierung der Unterlassungserklärung kann es nämlich möglich sein, dass der Schuldner seine eigenen Rechte einschränkt. In jedem Fall sollte ein Anwalt deshalb die Unterlassungserklärung überprüfen, bewerten und gegebenenfalls modifizieren!!
Wie zuvor bereits erwähnt, wird die der Abmahnung beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung meist mit Blick auf die Bedürfnisse bzw. Ansprüche des Rechteinhabers formuliert. Dies kann unter Umständen dazu führen, dass die Erklärung mehr Rechte beschränkt, als für die Durchsetzung des Anspruchs auf Unterlassung unbedingt notwendig ist.
Daher bist du nicht verpflichtet, die strafbewehrte Erklärung zu akzeptieren bzw. zu unterschreiben. Stattdessen besteht die Möglichkeit, einzelne Formulierungen oder Forderungen anzupassen und dadurch eine modifizierte Unterlassungserklärung zu erstellen. Diese Option besteht grundsätzlich auch dann, wenn die Vorwürfe der Abmahnung berechtigt sind, du also tatsächlich gegen geltendes Recht verstoßen hast.
Allerdings kannst du zum Beispiel bei einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung eine modifizierte Unterlassungserklärung nur abgeben, solange Sie die strafbewehrte Version nicht unterschrieben und zurückgesendet haben!! Denn durch die Unterzeichnung akzeptierst du alle aufgeführten Vertragsbedingungen.
Ähnlich wie viele andere juristische Schreiben folgen auch eine Abmahnung und eine (modifizierte) Unterlassungserklärung beim Aufbau einem bestimmten Muster. Dies zeigt sich unter anderem bei den unzähligen Rechtsverstößen aufgrund von Filesharing. Denn häufig müssen dabei nur die personenbezogenen Daten ausgetauscht und ein paar kleine Anpassungen vorgenommen werden.
Grundsätzlich beinhaltet eine Unterlassungserklärung in der Regel folgenden Bestandteile:
- Aufforderung, ein bestimmtes und konkret benanntes rechtswidriges Verhalten in Zukunft zu unterlassen, Androhung einer nicht unbeachtlichen Vertragsstrafe für den Fall der Zuwiderhandlung und Rechnung über die entstandenen Kosten der Abmahnung ( u.a. Anwaltshonorar und Auslagen bei der Täterermittlung).
Trotz dieser grundlegenden Elemente bietet die modifizierte Unterlassungserklärung viele Punkte und Formulierungen, die sich anpassen lassen. Dabei ist es allerdings häufig ratsam, die Bearbeitungen auf das notwendige Minimum zu reduzieren. Denn der Geschädigte ist nicht dazu verpflichtet, die von Ihnen aufgesetzte modifizierte Unterlassungserklärung zu akzeptieren.
Scheitert dadurch die außergerichtliche Einigung mithilfe einer Abmahnung, folgt in vielen Fällen eine Unterlassungsklage…!