Robert Kneschke verlangt 450 EUR für eine Kinderzeichnung

Ich tu mich damit schwer, da es ein Brief an die Grundschule ist.
Aber ich kann die Stellungnahme von „Frag-einen-Anwalt“ hier (geschwärzt) posten.Frag einen Anwalt neutral_Page_1 Frag einen Anwalt neutral_Page_2

Das sollte auch erklären, warum wir (privat) letztlich gezahlt haben. Wir wollten es nicht auf eine Klage ankommen lassen.

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Verstehe die Vorgehensweise, wenn es eine private Webseite gewesen wäre. Der Fehler liegt beim Schulamt, die können sich nicht einfach herausreden, dass die Haftpflicht nicht zahlt. Der Online-Anwalt hätte das aber auch bemerken können … darauf ging er gar nicht ein. Schade, das nennt man wohl Lehrgeld zahlen.

Ist doch alles tutti! :wink: Vielen Dank erstmal…
Du musst hier ja nichts posten, was dir aus irgend einem Grund unangenehm ist !! Es wird dich ja auch keiner dazu zwingen, wenn du es nicht möchtest…Alternativ kann man auch dem Team solche Proofs per PN schicken.
Es ist halt sinnvoll, zumindest einen Proof von irgend einem Teil des Gesamtvorgangs zu sehen. Stell dir mal vor, wenn Hr. Kneschke hier mitlesen sollte und nicht damit einverstanden ist, was wir hier schreiben (ohne Nachweise). Bei seiner bisherigen Art und Weise, Geld zu verdienen schickt der noch ne Anzeige wegen Verleumdung oder eine Abmahnung wegen Verwertung seines ureigenen Namens oder ähnliches! :joy:
So kann man immer zumindest argumentieren, dass es sich um reale Fälle handelt…

Zum neuesten Stand der Dinge:
Ich hatte den Vorgang an die vorgesetzte Dienststelle in Arnsberg weiter geleitet - ebenso die Stellungnahme zu der überhöhten Rechnung des Anwalts. Einzige Reaktion aus Arnsberg: Sofort die Unterlassungserklärung unterschrieben zurückschicken, sonst entstünden wieder Mehrkosten. Dann nichts mehr.
Verunsichert hat meine Schulleiterin nochmal nachgehakt, ob wir noch irgendetwas tun müssten. Antwort lautete: Die Forderungen sind wohl rechtmäßig, wir hätten das erste Angebot zur gütlichen Einigung annehmen sollen. Jetzt gehts nur noch um Schadensbegrenzung, also um Verhandlungen zur Reduzierung der Forderung.
Meine Interpretation: Man will sich nicht auf juristische Auseinandersetzungen einlassen und sieht in der Zahlung den einfachsten Weg, die Sache vom Tisch zu kriegen.
Doof - das weiß der R.K. sicher genau und verdient weiter seine 10.000 im Monat, bis jemand mal den Mumm hat, dagegen zu klagen.

FAQ: Unterlassungserklärung unterschreiben???

  • Welche Folgen hat die Unterschrift bei einer Unterlassungserklärung?
    Mit seiner Unterschrift verpflichtet sich der Schuldner zur Unterlassung des abgemahnten Tatbestands. Ein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung zieht in der Regel eine hohe Vertragsstrafe nach sich.

  • Sollte ich eine Unterlassungserklärung einfach unterschreiben?
    Nein, eine Unterlassungserklärung sollte zunächst von einem Anwalt geprüft werden. Diese kann dafür sorgen, dass eine modifizierte Unterlassungserklärung formuliert wird, die an angemessene Bedingungen geknüpft ist.

  • Was passiert, wenn ich mich weigere die Erklärung zu unterzeichnen?
    Der Geschädigte kann in diesem Fall eine Unterlassungsklage anstreben.

Doch Verbraucherschützer und Rechtsbeistände warnen vor dem unmittelbaren Unterschreiben der Unterlassungserklärung, denn häufig verbergen sich darin Klauseln, die nur für den Anwalt als „gefährlich“ zu erkennen sind…

Mit der Abmahnung weist der Gläubiger zunächst auf den Tatbestand und den Schaden, der ihm dadurch entstanden ist, hin.

Der Abmahnung liegt in der Regel eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei – Juristen bezeichnen diese als strafbewehrte Unterlassungserklärung –, die unterschrieben werden soll. Mit der Unterzeichnung verpflichtet sich der Schuldner zur Unterlassung des abgemahnten Tatbestandes.

Gleichzeitig enthält die Abmahnung in den meisten Fällen eine Vertragsstrafe, die den Schuldner daran hindern soll, die Rechtsverletzung noch einmal zu begehen. Darüber hinaus können in der Abmahnung auch Kosten und Beiträge angeführt werden, wie zum Beispiel Schadensersatz oder die entstandenen Kosten für den Rechtsanwalt.

Allerdings sei auch vor einer zu schnellen Unterschrift der Unterlassungserklärung gewarnt. Denn je nach Formulierung der Unterlassungserklärung kann es nämlich möglich sein, dass der Schuldner seine eigenen Rechte einschränkt. In jedem Fall sollte ein Anwalt deshalb die Unterlassungserklärung überprüfen, bewerten und gegebenenfalls modifizieren!!

:wink:

Wie zuvor bereits erwähnt, wird die der Abmahnung beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung meist mit Blick auf die Bedürfnisse bzw. Ansprüche des Rechteinhabers formuliert. Dies kann unter Umständen dazu führen, dass die Erklärung mehr Rechte beschränkt, als für die Durchsetzung des Anspruchs auf Unterlassung unbedingt notwendig ist.

Daher bist du nicht verpflichtet, die strafbewehrte Erklärung zu akzeptieren bzw. zu unterschreiben. Stattdessen besteht die Möglichkeit, einzelne Formulierungen oder Forderungen anzupassen und dadurch eine modifizierte Unterlassungserklärung zu erstellen. Diese Option besteht grundsätzlich auch dann, wenn die Vorwürfe der Abmahnung berechtigt sind, du also tatsächlich gegen geltendes Recht verstoßen hast.

Allerdings kannst du zum Beispiel bei einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung eine modifizierte Unterlassungserklärung nur abgeben, solange Sie die strafbewehrte Version nicht unterschrieben und zurückgesendet haben!! Denn durch die Unterzeichnung akzeptierst du alle aufgeführten Vertragsbedingungen.

Ähnlich wie viele andere juristische Schreiben folgen auch eine Abmahnung und eine (modifizierte) Unterlassungserklärung beim Aufbau einem bestimmten Muster. Dies zeigt sich unter anderem bei den unzähligen Rechtsverstößen aufgrund von Filesharing. Denn häufig müssen dabei nur die personenbezogenen Daten ausgetauscht und ein paar kleine Anpassungen vorgenommen werden.

Grundsätzlich beinhaltet eine Unterlassungserklärung in der Regel folgenden Bestandteile:

  • Aufforderung, ein bestimmtes und konkret benanntes rechtswidriges Verhalten in Zukunft zu unterlassen, Androhung einer nicht unbeachtlichen Vertragsstrafe für den Fall der Zuwiderhandlung und Rechnung über die entstandenen Kosten der Abmahnung ( u.a. Anwaltshonorar und Auslagen bei der Täterermittlung).
    Trotz dieser grundlegenden Elemente bietet die modifizierte Unterlassungserklärung viele Punkte und Formulierungen, die sich anpassen lassen. Dabei ist es allerdings häufig ratsam, die Bearbeitungen auf das notwendige Minimum zu reduzieren. Denn der Geschädigte ist nicht dazu verpflichtet, die von Ihnen aufgesetzte modifizierte Unterlassungserklärung zu akzeptieren.

Scheitert dadurch die außergerichtliche Einigung mithilfe einer Abmahnung, folgt in vielen Fällen eine Unterlassungsklage…!

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Danke wieder einmal für deine umfangreiche Stellungnahme.
Mir sind leider reaktionsmäßig die Hände gebunden. Sobald die vorgesetzte Dienststelle übernommen hat bin ich raus, wenn ich nicht riskieren will, am Ende doch noch persönlich zur Kasse gebeten zu werden.

Das ist wohl wahr…entweder die Dienststelle oder du persönlich! Da du aber in dem Fall der Beschuldigte und Ansprechpartner für Deubelli warst, gelten doch auch für dich sämtliche zeitlichen Fristen, die z.B. bei der Abgabe der Unterlassungserklärung maßgeblich sind !!
Wenn die Dienststelle jetzt in Vertretung für dich, die Verhandlungen übernommen hat, muss sie dies natürlich auch der Kanzlei Deubelli bekanntgeben!
Sollte die Dienststelle nun nur eine beratene Funktion in dem Fall übernehmen und du selber bleibst immer noch der Beschuldigte offiziell, dann mußt du dich aber weiterhin auch um die Einhaltung dieser Fristen kümmern, da alles weitere ja wieder auf dich persönlich zurückfällt. Denn alleine bei einer verspäteten Abgabe der Unterlassungserklärung (egal, ob jetzt modifiziert oder nicht), kommen ja wieder weitere Kosten auf dich zu durch das Versäumnis der pünktlichen Rücksendung etc.
Wenn die Dienststelle nun in Vertretung für dich (quasi wie der eigentlich Beschuldigte) in Erscheinung tritt, muß Deubelli dies natürlich erstmal wissen!! Denn ansonsten wärst du immer noch der Verantwortliche, und somit auch der Kostenträger! Das muss also unbedingt schnellstens abgeklärt werden, wie du gegenüber dem Kläger aufzutreten hast zukünftig.
Wenn du zum Beispiel einen eigenen RA anstatt der Behörde eingeschaltet hättest, würde dieser das Deubelli ja mitteilen und somit würde sämtlicher Schriftverkehr und auch die entsprechenden Terminierungen über diese „Vertetung“ laufen, und du wärst ja dann speziell bei diesem Thema außen vor und auch nicht mehr pers. verantwortlich bei irgendwelchen Versäumnissen usw.

Wow, ich habe die Post gelesen und sie scheint komplizierter zu sein, als ich dachte :S

Mir und auch der Schule hat die Dienststelle eindeutig erklärt, dass sie Verhandlungsführer ist, ich denke, das hat sie auch der Kanzlei gegenüber gemacht.
Eine entsprechende schriftliche Zusage würde mich ruhiger stimmen, aber ich hoffe, dass im Beamtentum ein Wort auch noch was gilt.
Neue Deadline ist ja nun Ende November - vielleicht weiß ich dann wieder mehr.

Da habe ich als „Nicht-Beamter“ aber grade mit Ämtern eine andere Erfahrung gemacht, wenn es um mündliche Zusagen ging! :rofl: Da in deinem Fall nun die Behörde einen Teil deiner Arbeitgeberschaft repräsentiert, kann das funktionieren - muß aber nicht !
Ein Rechtsanwalt würde auch erstmal eine unterschriebene Bestätigung von dir verlangen, dass er dich bei vorliegendem Fall vertreten darf, bevor er überhaupt in Aktion tritt… :wink:

Ich warte mal ab und berichte, wenn’s Neues gibt.

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Genau…und bloß nicht entmutigen lassen, denn bislang siehts ja ganz positiv aus im Gesamten!! :wink:

Kann sein, dass mein Eindruck nicht repräsentativ ist… aber Frag-einen-Anwalt scheint vom Niveau her deutlich unter dem bspw. des (kostenfreien) Juraforums zu liegen.

Ich habe irgendwie den Eindruck, dass hier bestenfalls Jurastudenten zu Werke gehen oder (wenn man ganz fest die Augen zusammenkneift) völlig überschuldete Junganwälte, die auf dem Weg ins Gericht noch schnell aus der Bahn mit dem Tablet ein paar Textbausteine zusammenklicken, für ein mickriges Zubrot.

Mühe gibt sich dort jedenfalls scheinbar niemand.

Persönlich würde ich von dieser Seite dringend abraten.

Falls jemand eine bessere Meinung von der Site hat lasse ich mich gern mit Positivbeispielen überzeugen.

Sorry @dvkaiser, falls du dort für diese „Dienste“ Geld ausgegben hast.

Bessere Wahl IMO

Eine kostenlose Rechtsberatung ist sowieso nicht erlaubt! Das ist auch bei juraforum.de so.

Jo, darum ist (oder war) es im Juraforum gängige Praxis, Fälle allgemein als „mal angeommen A wird blabla vorgeworfen…“ zu präsentieren. Das wird dann ganz unvereingenommen anhand von Rechtslage und Rechtsprechung diskutiert.

Im Zweifel, wenn es brennt kann das natürlich auch keinen Anwalt ersetzen.

Die Internetseiten „frag-einen-anwalt.de“ sowie „123recht.de“ sind beides Angebote, die von der QNC GmbH aus Hannover betrieben werden.
Die Site „frag-einen-anwalt.de“ ist mittlerweile schon seit 16 Jahren online, die Site „123recht.de“ sogar schon knapp 20 Jahre!
Das Portfolio der GmbH beinhaltet über 600+ verschiedene Rechtsanwälte (keine Studenten) aus den verschiedensten Fachbereichen, so dass über 60 juristische Rechtsgebiete darüber abgedeckt werden können. Durch die Bezahlung einer Art Beratungs-Flatrate kommt für die Unterhaltung der Online-Auftritte ein hübsches Sümmchen zu Stande, was bei 500.000+ zahlenden Mitgliedern ca. 34,5 - 40,0 Millionen Euro ausmacht.
Vom Handlungsprinzip her, sind diese beiden Auftritte ähnlich aufgebaut, wie zum Beispiel die Abläufe beim deutschen Mieterschutzbund oder anderer Verbraucherschutzorganisationen.

@lilprof54

Was mir heute noch beim Querlesen aufgefallen war:
Die RA-Kanzlei Deubelli, welche dich in dem Fall abgemahnt hatte, ist nicht nur für den Herrn Kneschke in diesen Fällen offiziell tätig. Nein, sie gibt sogar rechtlichen Rat auf dessen Internetseite, für andere Fotographen. Das zeugt natürlich nicht von der Seriösität, die man von einem RA erwartet und zeigt aber auch, wie tief diese beiden Beteiligten miteinander verstrickt sind! Beispiele kann man unter anderem hier sehen > https://www.alltageinesfotoproduzenten.de/category/frag-den-anwalt/ :wink:

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Ja klar, auf dem Papier darf ja auch nur ein Rechtsanwalt Rechtsberatung erteilen… aber wer macht denn in den Kanzleien die ganze Drecksarbeit? Glaube kaum, dass sich die Schreiber dort per Netzhautscan zum Posten authentifizieren müssen…

Da wäre ich vorsichtig mit solchen Behauptungen. Das könnten andere Anwälte nämlich sofort abmahnen! Und glaub mir, es gibt genug Juristen, denen langweilig ist und die nach neuen Einkommensquellen suchen… :wink:

Da die Tarnkappe als armer Schlucker ja kein Plattformprivileg genießt, bis du hier ViSDP und somit verantwortlich… „Eltern haften für ihre Kinder“. Ich kann hier sagen, was ich will :smiley:

Ein hoch auf die freie Presse!