Kinox.to: Avit O. zu drei Jahren und vier Monaten verurteilt

Kommentar von Kiffer:
Er hatte Plichtverteidiger?
Diese Plattformen sollen doch so viel Geld eingebracht haben. Wieso kann er sich dann kein eigenes Team teurer Anwälte leisten?

Die GVU hat bestimmt nicht gespart an Kosten für eigene „IT Experten“ und ggf. Anwälte für zivile Klagen gegen ihn.

Kommentar von Mario:
Da er noch keine Halbstrafe oder 2/3 erreicht hat, gibt es auch noch keine Bewährungsstrafe.

Kommentar von Zombieber:
Klar werde die woche noch die Papiere hoch laden …

Kommentar von Zombieber:
Habe einfilm geladen von extra torrent teurer Spaß nie wieder

Kommentar von max:
11,000 Euro für einen Film? kann ich mir nicht vorstellen…

Soviel mussten Leite für mehrere Tausend MP3 zahlen…

Kommentar von Mario:
Na darauf bin ich gespannt. Aber lass Photoshop zu.

Kommentar von Anton Nym:
Der Unterschied Strafrecht - Zivilrecht ist bekannt?
Das Verfahren war ein Strafverfahren. Dort führt der Staatsanwalt das Verfahren, der setzt IT Experten nach eigener Maßgabe ein.
Zivile Verfahren kann nur ein Rechteinhaber führen, es sei denn er hat die GVU dazu beauftragt.
Das wäre allerdings sehr unwahrscheinlich.

Warum konnte er sich keine Anwälte leisten? Vielleicht war das kein so guter Deal für ihn, die Technik zu machen und mit wenig Geld nach Hause zu gehen?
Oder vielleicht gibt es einfach auch keine guten Anwälte in dem Bereich?
Oder vielleicht hatte Christian Solmecke einfach keine Zeit den Mann zu verteidigen?
Kann ja auch sein, dass ihn die 1…200 pro Verhandlungstag nicht gereizt haben. Da macht er mal eben zwei erwischte Filesharer und verdient das Gleiche mit 2 Serienbriefen. Kosten: 1,24 Porto, 2 Cent Papier und 3 Cent der Umschlag.

Kommentar von Anton Nym:
Das hat der Staatsanwalt alles in der Anklage verlesen.
Allerdings sind die von einer GbR ausgegangen. Er plus die Brüder.

Kommentar von Erwin:
Hallo lesende Gemeinde,
leider liegen die meisten Kommentare auf dem Niveau dieses Blogs

@ Lars du hast mal wieder nicht selbst geprüft sondern nur die Pressemeldung der GVU , inkl. dem Bug, stumpf übernommen. Mit Copy and Past Werbe-Clicks zu generieren ist zwar Rechtens oder hat nichts mit investigativen Journalismus zu tun.

die Frage nach dem Bug möchte ich gleich beantworten. Es waren keine Laptops sondern MAC´s bei den Zeugen.

Wer sich von der GVU erwischen läßt hat eben keine Ahnung vom Netz und seinen Möglichkeiten.
Auch kann man den GVU Vereinszweck nachlesen und wird feststellen, das dieser Verein keine zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche durchsetzt…

Also wie immer hier wildes Schattenboxen ohne Sinn

schöne Weihnacht ihr Trolle

Kommentar von ugurano:
grauenhaft das die eine große straffe bekommen, aber leute die bei darknet sprich illegale geschäfte machen, wie währe es wenn die da mal den betreiber suchen, vor allem pedos gefangen zu nehmen

Kommentar von Martin Overath:
Eine Verständigung nach § 257c StPO kommt zwischen Strafkammer, Staatsanwalt und Angeklagtem zustande. Der Strafverteidiger muß nicht zustimmen.

Kommentar von Nachten:
Und man sieht hat das genau Null bewirkt und die Plattform ist weiter am Start. Die ziehen doch auch nur einzelne Rädchen aus dem Getriebe.