Keylogger: Einsatz ist ab sofort in der Schweiz erlaubt

Kommentare zu folgendem Beitrag: Keylogger: Einsatz ist ab sofort in der Schweiz erlaubt

behördliche Schadsoftware

Köstlich, kommt gleich nach behördlicher Diebstahl und demnächst behördliche Körperverletzung :poop:

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Als Betriebssystem nutzte er einen bootfähigen USB-Stick.

Wie bekommt man da einen Keylogger drauf?

War der nicht per Hardware-Schalter schreibgeschützt? Oder wurde der kurzfristig entwendet und der Keylogger aufgespielt? Oder wurde der Keylogger im UEFI bzw. ME Flash verankert? Oder steckte er im Router, so dass der Rechner ein paar Sekunden nach dem Neubooten jedesmal frisch infiziert wurde?

…oder ob die Eingaben gestützt auf eine Software gelesen werden, die sich vorliegend via Upload auf dem USB-Stick zwischen das Betriebssystem und die Tastatur schaltet. (Quelle: Urteil vom 18. Juni 2020 1B_132/2020, 1B_184/2020, schweizer Bundesgericht)

Also wird sich der Keylogger wohl auf dem USB-Stick und dem verwendeten „Live - OS“ befunden haben! :wink:

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Hardware Keylogger:
Ist ja wohl so, das jemand vorort sich an deinem Rechner/Notebook zu schaffen macht,
und die Tastaturanschläge aufzuzeichnen. Das Problem sollte leicht zu umgehen sein.
Regel: Lasse niemanden ungefragt an deinem Gerät! (sei der vermeintliche Angreifer auch noch
so nett)

Software Keylogger:
Schon problematischer! Kommt wahrscheinlich per Email-Anhang oder als unterschobenes
Update! Wichtigste Regel hier, nicht immer neugierig sein, was per Mail verschickt wird.
Also ich persönlich, hätte schon Millionen erben können…
Aber What the Fuck, wer hat soviel Kohle zu verschenken.
Neugierde kann somit schädlich sein :hugs:

PS. Anfragen aus Übersee, beantworte ich eigentlich nie!

Können aber auch per Drive-By-Download über eine beliebte Website verteilt werden, wenn diese zuvor infiltriert wurde! Dabei muss der User keinerlei eigenständige Aktionen ausführen - er merkt es wahrscheinlich überhaupt nicht, wenn er sich so ein Teil einfängt! :wink: