Kommentare zu folgendem Beitrag: Hamburger Polizei missbrauchte Corona-Gästeliste zur Strafverfolgung
Wo es Daten gibt, werden eben auch Daten geerntet.
Bestimmt gibt es irgendwann auch zusätzliche „Nebenbei-Straftaten-Beweise“ aus der Vorratsdatenspeicherung (egal unter welchem Namen diese „noch“ versucht wird an den Start zu bringen), damit aus den entstandenen Kosten doch noch viel mehr herausgeholt wird und nicht nur die „berüchtigte Stecknadel aus´m Heuhaufen“!
… so viel auch zur Corona-App in dem Sinne!
Stellt sich denn hier niemand die Frage, ob das Restaurant überhaupt diese Liste hätte abgeben dürfen??
Denn hätten die dort einfach NEIN gesagt, hätte die Polizei diese nicht bekommen !!
Die Gäste, die von dem Täter bedroht wurden, waren doch bei Eintreffen der Polizei garantiert noch vor Ort und mussten ihre Aussage machen! Alleine daher schon, ist die Rausgabe der Liste totaler Humbug!!
Selbst wenn es DSGVO-konform war stellt sich ja die Frage, ob sie die Liste hätten rausgeben müssen. Ich bin kein Anwalt aber denke mal, nein. Die werden sich bestimmt gedacht haben, lieber legen wir uns nicht mit der Polizei an. Umso schneller sie Einblick haben, umso schneller sind sie hier wieder raus. So ein Vorfall und die Anwesenheit von Polizisten ist ja nicht gerade geschäftsfördernd.
An die App musste ich auch denken. Und daran, wie blöd man mich bei Facebook angegangen hat, weil ich dort schrieb, die besten Daten sind keine. Aber man sieht wieder, wie viel an dem blöden Spruch dran ist.
Genau so!
Aber da das Restaurant diese Daten laut Gesetz erheben muß, sind diese natürlich auch für den Datenschutz verantwortlich! Die Restaurantbesitzer hätten sich also erstmal rückversichern müssen, ob sie das überhaupt dürfen! Das die Polizei so etwas auf gut Glück versucht, ist doch klar, nach dem Prinzip des geringsten Aufwands!
Da kräht kein Hahn nach, solange sie ihn nun wegen der doch schweren Anschuldigung ranbekommen haben, Richter, Anwälte und Bullen halten zusammen. Um den Bullen da eins reinzudrücken brauchst du nen guten Anwalt,der auch gut Kohle kostet. In meinem Fall hat die Polizei damals meine Handy NR in meine Akte eingetragen, obwohl die NR nur als Zeugenaussage diente. Gängige Praxis bei denen.
Also mal ehrlich, in so einer Situation sag ich nur Datenschutz hin oder her, die Cops haben richtig gehandelt.
Fakt ist, da hat jemand jemanden mit einem Teppichmesser bedroht, hätte der geschnitten währe die bedrohte Person wahrscheinlich an der Verletzung gestorben.
Was soll denn noch passieren bis unsere Gesetzeshüter handeln dürfen ? Vor lauter Vorschriften und Gesetzen haben die doch sowieso wenig Handlungsspielraum.
Ich bin der Meinung das wir einiges über dramatisieren. Wer nichts zu verheimlichen hat, hat auch nichts zu befürchten, also lasst die doch ihre Arbeit machen und denkt nicht immer gleich was euch passieren könnte wenn ihr mal im Park an einen Baum pinkelt und dabei erwischt werdet.
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
§ 23 Verarbeitung zu anderen Zwecken durch öffentliche Stellen
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten zu einem anderen Zweck als zu demjenigen, zu dem die Daten erhoben wurden, durch öffentliche Stellen im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung ist zulässig, wenn
offensichtlich ist, dass sie im Interesse der betroffenen Person liegt und kein Grund zu der Annahme besteht, dass sie in Kenntnis des anderen Zwecks ihre Einwilligung verweigern würde,
Angaben der betroffenen Person überprüft werden müssen, weil tatsächliche Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen,
sie zur Abwehr erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl oder einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit, die Verteidigung oder die nationale Sicherheit, zur Wahrung erheblicher Belange des Gemeinwohls oder zur Sicherung des Steuer- und Zollaufkommens erforderlich ist,
4.
sie zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, zur Vollstreckung oder zum Vollzug von Strafen oder Maßnahmen im Sinne des § 11 Absatz 1 Nummer 8 des Strafgesetzbuchs oder von Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes oder zur Vollstreckung von Geldbußen erforderlich ist,
sie zur Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechte einer anderen Person erforderlich ist oder
sie der Wahrnehmung von Aufsichts- und Kontrollbefugnissen, der Rechnungsprüfung oder der Durchführung von Organisationsuntersuchungen des Verantwortlichen dient; dies gilt auch für die Verarbeitung zu Ausbildungs- und Prüfungszwecken durch den Verantwortlichen, soweit schutzwürdige Interessen der betroffenen Person dem nicht entgegenstehen.
(2) Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Artikels 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 zu einem anderen Zweck als zu demjenigen, zu dem die Daten erhoben wurden, ist zulässig, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 und ein Ausnahmetatbestand nach Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/679 oder nach § 22 vorliegen.
Naja, wenn du die Hauptschlag Ader triffst ja, ansonsten nein. Auch zwischen bedrohen und benutzen ist noch je nach Typ Mensch ne große Überwindung…
" Wer nichts zu verheimlichen hat, hat auch nichts zu befürchten "
Den Spruch kenn ich aus der DDR.
@Hempelemper Unsere Gesetzeshüter haben sich genauso wie das restliche Volk auch, an die verdammten Gesetze zu halten. Wenn wir das müssen, dann die bitte auch. Punkt.
Augenscheinlich haben sich unsere Gesetzeshüter an die geltende Rechtslage, sprich das Bundesdatenschutzgesetz, gehalten und demnach professionell gearbeitet, sodass unser aller Leben sicherer geworden ist!
Aber ja, für genau die Aufgabe ist die Polizei ja auch da, schlimm wäre es wohl viel eher gewesen die Daten nicht zu nutzen und sich auf Steuergelder einen faulen Lenz zu machen
§1 Grundgesetz: Die Würde des Menschen ist unantaßtbar…
Lasst uns doch einach mal den Letter umstellen:
Täter verletzt Gast mit Teppichmesser; Polizei darf Gästeliste aus Datenschutz rechtlichen Gründen nicgt verwenden.
Hmm ich weiß ja nicht as jetzt mehr zählt, ich bin nach wie vor der Meinung die Polizei hat alles richtig gemacht.
Natürlich gibt es es einen Unterschied zwischen Gesetz und moralisch richtig, aber leider verschwimmt das immer mehr, da wir unsere Moral hinter den Gesetzen anstellen.
ein Beispiel Tönnies, der Betrieb stellt Antrag auf Ausgleiszahlung wegen Corona, gestztlich richtig, moralisch falsch.
natürlich stellt sich die Frage wie breitist die Schere zwischen Gesetz und Moral, sie wird von mal zu mal enger und wir wissen garnicht mehr was ist richtig was ist falsch und was ist moralisch vertretbar.
DSGVO hin oder her, aber wenn ein Leben bedroht wird oder gefahr in Verzug ist , dann greift Artikel 1 Grundgesetz, alles andere wäre blödsinn
Wie gesagt, ich find es schwierig, auf solche Quellen zuzugreifen. Deswegen sage ich ja immer „Die besten Daten sind keine.“ Ich habe mich in Restaurants immer korrekt eingetragen, könnte es aber im Zuge dieses Vorgehens verstehen, wenn man sich unter einem falschen Namen eintragen würde.
Die DSGVO findet in dem Fall keine Berücksichtigung, sondern das BDSG. Und dort wird ja ersichtlich, dass die Polizei dort richtig gehandelt hatte! Siehe:
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten zu einem anderen Zweck als zu demjenigen, zu dem die Daten erhoben wurden, durch öffentliche Stellen im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung ist zulässig, wenn
4.
sie zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, zur Vollstreckung oder zum Vollzug von Strafen oder Maßnahmen im Sinne des § 11 Absatz 1 Nummer 8 des Strafgesetzbuchs oder von Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes oder zur Vollstreckung von Geldbußen erforderlich ist,
Solange Tönnies eine gerichtlich schmerzlich höhere Rechnung von Gütersloh bzw. einer (Bürger-)Sammelklage erhält, kann man sich ruhig ans Gesetz halten, anders wäre es meiner Meinung nach doch irgenwie mit Diskriminierung vergleichbar.
BACK TO TOPIC PLEASE!!
Tönnies ist ne riesige Schweinerei, hat aber hier mit dem Thema nicht viel zu schaffen!
Ihr könnt ja gerne ein eigenes Thema dazu aufmachen…
Tja am besten dann wohl falsche Daten angeben und gut.
Ich finde hier müssten mal die Opfer der Straftat befragt werden in wie weit sie es verurteilen das Daten aus einer Liste genutzt wurden um eine Straftat aufzuklären und dabei zu helfen den Täter mit eindeutigen Beweisen durch Zeugenaussagen zu einem beweislastigen Prozess zu verhelfen in dem er dann ein angemessenes Strafmaß erhalten wird (hoffentlich). Es geht hier darum die Zeugen ausfindig zu machen und um Mithilfe zu bitten, nicht ihnen auf Grund der Kontaktliste selbst eine Straftat anzuhängen.
Manchmal wünschte ich, man könne nur für 48 Std Deutschlandweit die Sicherheitsbehörden schließen, das gäbe aber ein großes Hallo in der Bevölkerung wenn niemand mehr kommt wenn die Kacke am dampfen ist.