Ich weiss schon, worauf du damit anspielst !
Ich gehe davon aus, dass du den Vertrag als nichtig bezeichnen würdest, wenn der Provider einseitige Vertragsänderungen durchführen würde, die dich als Kunde benachteiligen! Theoretisch würde dir dann ein Sonderkündigungsrecht zustehen, da der Vertrag ja nicht mehr dem Original entspricht, was du mal unterschrieben hattest (zum Beispiel)!!
Leider funktioniert das bei den deutschen Providern nicht mehr so einfach !! Ich denke, es ist OK, wenn ich das mal an Hand der O2 / Telefonica AGBs erkläre…
Letztlich sehen die bei jedem Provider ähnlich oder sogar gleich aus, da die alle mit dem selben Wasser kochen!
Hier mal der Link zu den angesprochenen AGBs:
https://static2.o9.de/resource/blob/59390/b800290875d4db55653d05a8f97b34c8/agb-vertragskunden-festnetz-download-data.pdf
Ich fange mal am Ende der AGBs bei Punkt 12.2 an, warum…merkt man schnell!!
12.2
Die vertraglichen Leistungen können aus triftigem Grund geändert werden,
wenn und soweit das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung gewahrt
bleibt, so dass die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Ein triftiger Grund
liegt insbesondere vor, wenn die Änderung zur Anpassung an technische
Neuerungen, (z.B. wegen geänderter Vorleistungsprodukte) oder aufgrund
gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben, oder zur Wahrung der Interoperabilität der Netze erforderlich ist.
Wirklich entscheidend dabei sind aber einige frühere Punkte:
4.5
Telefónica Germany ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner
Vertragspartei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, Unterbrechung der Stromversorgung sowie behördliche Maßnahmen.
5.2
Der Kunde ist weiter verpflichtet die bereitgestellten, vertraglichen Leistungen
nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere
- nur bestimmungsgemäß, nach Maßgabe der geltenden Gesetze und Verordnungen
- jede Maßnahme unterlassen, die zu einer Bedrohung, Belästigung, Schädigung oder anderweitigen Verletzung der Rechte Dritter (einschl. Urheberrechte) führt oder eine solche unterstützt
5.6
Legen Tatsachen die Annahme nahe, dass die Leistungen missbräuchlich genutzt werden (insbesondere unter Verstoß gegen die Ziffer 5.2 - 5.4), ist Telefónica Germany berechtigt, die zur Unterbindung des Missbrauchs erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und/ oder das Vertragsverhältnis nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen außerordentlich zu kündigen.
Ich meine, man kann ganz klar erkennen, wo die Reise in diesen Verträgen hingeht !
Das war aber nocvh nicht alles, sondern nur die AGBs!
Hinzu kommt noch die Leistungsbeschreibung, für die beim Provider angeforderten Leistungen! Hier erstmal der Link dazu:
https://static2.o9.de/resource/blob/59410/df1a184b9ded38e6ae1082ac01d78f90/agb-leistungsbeschreibung-dsl-download-data.pdf
9
Sicherheit und Verkehrsmanagement
9.1
Zu Identifikation und Behebung von Sicherheits- oder Integritätsverletzungen
sowie von Bedrohungen und Schwachstellen stehen dem Anbieter präventive
und reaktive Maßnahmen zur Verfügung.