AfD-Parteiverbot - ein neues Gutachten der GFF bewertet die gesamte AfD als verfassungswidrig!

AfD-Parteiverbot - ein neues Gutachten der GFF bewertet die gesamte AfD als verfassungswidrig!

Das GFF-Gutachten zur Verfassungswidrigkeit der AfD

Das GFF-Gutachten, das auf der Auswertung von über drei Millionen öffentlich zugänglichen Quellen und einer systematischen verfassungsrechtlichen Analyse beruht, kommt zu dem Ergebnis, dass die AfD die Menschenwürdegarantie und das Demokratieprinzip systematisch missachte (S. 522 ff.). Deshalb sei anzunehmen, dass sie darauf ausgehe, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen (S. 1481 ff. und S. 1508 ff.). So kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass die AfD verfassungsfeindlich sei (S. 1572 ff.).

Während einige das Gutachten als Anlass für ein Parteiverbotsverfahren werteten, hielten es andere für nicht überzeugend – darunter Hoven, Vöhringer und Rostalski. Unabhängig davon, ob sämtlichen Argumenten des Gutachtens zuzustimmen ist, überzeugt die hiergegen in der F.A.Z. vorgebrachte Kritik aus mehreren Gründen nicht.

Fazit

Gerade bei einem derart komplexen und kontroversen Thema wie einem Parteiverbot ist kritischer Diskurs unverzichtbar. Zur Frage, ob die AfD verboten werden kann und sollte, sind schon angesichts der Komplexität der Materie unterschiedliche Positionen vertretbar. Und freilich müssen wir uns wegen der weitreichenden Konsequenzen eines Parteiverbots gründlich und differenziert mit dessen Grundlagen auseinandersetzen. Doch damit dieser Diskurs sachlich und konstruktiv verläuft und sich eine informierte öffentliche Meinung herausbilden kann, müssen wir alle diskursethische Standards einhalten, erst recht die Expertinnen. Gerade Juristinnen müssen sachlich, differenziert und transparent argumentieren. Schließlich werden sie hinzugezogen, um Debatten durch rechtliche Expertise und sachbezogene Argumente zu bereichern – nicht, um sie mit persönlichen Unterstellungen zu schädigen.

Download GFF-Gutachten (PDF, deutsch, 3062 Seiten) → https://freiheitsrechte.org/uploads/publications/Demokratie/GFF_AfD-Gutachten.pdf

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Ich stelle mir eher die Frage, ob das gesammte politische und soziale, wirtschaftliche Versagen eine bewusste Entscheidung sind, um kulturellen Einfluss auf die Bevölkerung auszuüben und so eine nationalistische … Gesellschaft der Zukunft zu schaffen…

Die Zukunft der USA hängt schließlich auch davon ab, ob im Europa der Zukunft gesellschaftliche Werte mit deren Werte zusammenstimmen …

Ein Parteiverbot würde ein Symptom bekämpfen, nicht die vielen Ursachen.

Mittlerweile müssten die etablierten Parteien doch endlich mal verstanden haben, dass sie so nicht weitermachen können.

Sollte es irgendwann zu einem Parteiverbot kommen, wird es mit Sicherheit mindestens eine Nachfolgeorganisation geben, die dann besser aufpasst, nicht verboten werden zu können. „Weiter so“ - das funktioniert einfach nicht.

Und wenn ich Linksversiffter das schon schreibe, könnte da durchaus was dran sein. :wink:

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Die drei Millionen öffentlich zugänglichen Quellen dürften Posts von Parteimitgliedern in sozialen Medien sein. Entscheidend für ein Verbot ist allerdings das Parteiprogramm der AfD. Dort dürften kaum verfassungsfeindliche Aussagen zu finden sein.

Ist das nicht das Gutachten der NGO, die von einen Grünen und anderen betrieben wird. Da das Gutachten ja auch schon 2 Monate alt ist hab ich das damals so mitbekommen das es viel Kritik gab unteranderen weil viel mit KI ausgewertet werden sein soll, auch wenn das bestritten wird.

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Der derzeitige Generalsekretär und Mitgründer der GFF, Malte Spitz, war lange führend bei den Grünen aktiv. Die GFF selbst schreibt in seiner Biografie, dass er

  • sieben Jahre Mitglied im Bundesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen war und
  • anschließend acht Jahre dem Parteirat angehörte. Soweit die Aussage der KI.

Ich bin ihm vor vielen Jahren mal auf der SIGINT Konferenz in Köln begegnet, kein unsympathischer Typ, sehr zurückhaltend. Ich denke, daran könnte auch seine Karriere gescheitert sein. Aber das kann auch gut personelle Gründe haben, keine Ahnung.

Und ja, das Gutachten ist nicht von gestern, sondern vom 25. Juni 2026. Interessant ist es trotzdem.

Zitat ChatGPT:

Entscheidend ist: Das Bundesverfassungsgericht hat 2017 im NPD-Urteil einen sehr hohen, aber klar definierten Maßstab aufgestellt. Es verlangt nicht nur verfassungsfeindliche Ziele und ein planvolles Vorgehen, sondern zusätzlich die sogenannte Potentialität – konkrete gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass die Partei ihre Ziele zumindest möglicherweise erfolgreich umsetzen kann.

Ich würde die wichtigsten Argumentationslinien so bewerten:

Argument des GFF-Gutachtens Juristische Belastbarkeit
1. Ethnisch-kultureller Volksbegriff sehr hoch
2. Rechtliche Benachteiligung von Deutschen mit Migrationsgeschichte hoch
3. Umgang mit Muslimen mittel bis hoch
4. Umgang mit Schutzsuchenden/„Remigration“ hoch, aber detailabhängig
5. Herabwürdigung von trans Personen mittel
6. Strafrechtliche Verfolgung politischer Gegner hoch
7. Einschüchterung politischer Gegner durch Anhänger mittel bis hoch
8. Potentialität wegen politischer Stärke hoch, aber nicht automatisch entscheidend
9. Angriff auf parlamentarische Demokratie eher schwach – GFF selbst verneint ihn
10. Angriff auf den Rechtsstaat schwach – GFF selbst verneint ihn

etc.

Da ist also noch gar nichts entschieden. Das Verbotsverfahren ist heikel. Wird es 1x abgelehnt, wird es schwierig. Das wird auch der Grund sein, weswegen das noch nicht läuft.

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Ich denke, die Punkte 9 und 10 sind entscheidend für ein erfolgreiches Verbotsverfahren. Da die juristische Belastbarkeit hier schwach ist, zweifele ich an einem Erfolg.

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BTW…

Der Artikel spiegelt nicht die Meinung des Autor wieder!

Ich habe es nur einmal hier eingebracht, da es nach den Wahlen in Sachsen-Anhalt, wieder vermehrt diskuttiert wird!

:rofl:

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Ist schon ziemlich seltsam, einen politischen Gegner mit der größten Zustimmung im Land verbieten lassen zu wollen.

Das ist in etwa so, als wenn wir gemeinsam ein Turnier bestreiten und du gewinnst haushoch und ich würde beantragen das du lebenslang gesperrt wirst, weil du „besser“ als ich bist.

Sehr merkwürdiger Move.

In Moskau ist sowas normal…aber hier jetzt auch? Hmm…

Just my two cents

Ja, gut, es gibt ja (siehe oben) durchaus Indizien dafür, dass einige führende AfD-Mitglieder nicht demokratisch denken und im Fall einer gewonnen Wahl auch nicht nach den Leitlinien unserer Demokratie handeln wollen.

Alles abseits des Grundgesetzes hat in einer Machtposition nichts verloren. Aber gut, was sich „da oben“ seit Jahren tummelt, ist auch jenseits von Gut und Böse.

That are just MY two cents!

Ich erinnere mich zur C. Zeit an gewisse Maßnahmen die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung meines Wissens nicht konform waren, wie z. B.

• Wohnungskontrollen: Unter gewissen Voraussetzungen durften Polizei und Ordnungsbehörden Wohnungen wegen möglicher Corona-Verstöße betreten oder durchsuchen

• Ausgangssperre: Die Bundesnotbremse untersagte zeitweise zwischen 22 und 5 Uhr grundsätzlich das Verlassen der Wohnung. Das war ein außergewöhnlich schwerer Eingriff in die Bewegungsfreiheit.

• Schulschließungen: massiver Eingriff in den Schulbesuch und die Bildungsrechte von Kindern.

• 2G/3G-Regeln: Zugang zu zahlreichen Bereichen wurde vom Impf-, Genesenen- oder Teststatus abhängig gemacht.

Alles ziemlich rechtswidrig wurde aber von der Bevölkerung in großen Teilen angenommen.

Heute undenkbar, niemand würde sich noch mal wegschließen lassen.

Mittlerweile hat die Bundesregierung und auch der ÖRR zugegeben das diese Propaganda und die Maßnahmen unverhältnismäßig waren.

Ist so aber nicht ganz richtig. Die Idee zum Verbot existiert schon viel länger, und zu diesem Zeitpunkt waren die Zahlen im unteren einstelligen Bereich!

Nach der Gründung der AfD im Jahr 2013 war ein Verbot jahrelang kein Thema, da die Partei anfangs primär harmlos wirkte und nur eurokritisch und wirtschaftsliberal ausgerichtet war. Die Idee eines Verbots kam erst ab 2019 schrittweise auf, als das Bundesamt für Verfassungsschutz begann, den rechtsnationalen „Flügel“ sowie die Jugendorganisation Junge Alternative (JA) als Verdachtsfälle einzustufen. Erste Verfassungsrechtler und vereinzelte Stimmen aus linken Parteien brachten das Instrument des Artikels 21 des Grundgesetzes ins Spiel, was damals jedoch politisch als Randmeinung abgetan wurde.

Die Debatte gewann an Substanz, als der Verfassungsschutz begann, erste Landesverbände offiziell als „gesichert rechtsextremistisch“ einzustufen (Thüringen 2021, Sachsen-Anhalt und Sachsen 2023). Ab diesem Zeitpunkt war die Idee kein theoretisches Konstrukt mehr. Politische Beobachter und Juristen begannen öffentlich zu diskutieren, ob die Beweislast für ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ausreichen könnte.

Eher eine Folge des zeitlichen Ablaufs und der eigentlichen Entwicklung der Partei!

Ich frage mich nur dauernd, ob eine jetzige Einleitung des Vefahrens, nicht einfach viel zu spät ist…? Selbst wenn das Verbot erfolgreich wäre dann irgendwann…

Realistische Einschätzungen veranschlagen mind. vier bis fünf Jahre an Verhandlungszeit (event. sogar mehr), denn:

Für ein Verbotsverfahren muss einer Partei nachgewiesen werden, die freiheitliche demokratische Grundordnung aktiv zu bekämpfen, also beseitigen zu wollen. „Und das ist viel mehr, als nur einfach gesichert rechtsextremistisch zu sein“.

In dieser ganzen Zeit und mit den Zustimmungswerten, kann die AfD viele wichtige Ministerposten bzw. strategische Positionen in Kommunen, Land und Bund besetzen. So könnten die für ein hochgefährliches Chaos im Land sorgen!

Dann sollte man aber auch „Die Linke“ einer verfassungsschutzrechtliche Prüfung unterziehen.

Warum:

„Die Linke“ vertritt nach ihrem eigenen Parteiprogramm die Überwindung des Kapitalismus und eine grundlegende Veränderung der bestehenden Eigentums- und Wirtschaftsordnung. Sie bezeichnet den angestrebten Wandel ausdrücklich als „Umwälzung“ hin zu einer sozialistischen Gesellschaft.

Die Partei strebt nach eigener Darstellung einen „großen transformatorischen Prozess gesellschaftlicher Umgestaltung“ an und spricht von „Brüchen und Umwälzungen mit revolutionärer Tiefe“.

Damit beschränkt sich „Die Linke“ programmatisch nicht auf einzelne politische Reformen, sondern formuliert das Ziel einer grundlegenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Neuordnung.

Hinzu kommen dokumentierte Kontakte und Überschneidungen einzelner Parteigliederungen und Funktionäre mit dem linksextremistischen Spektrum. Das Verhältnis zu militanten bzw. gewaltorientierten Gruppen ist deshalb ein relevanter Bestandteil einer verfassungsschutzrechtlichen Gesamtprüfung.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts reicht eine radikale politische Zielsetzung allein für ein Parteiverbot nicht aus. Erforderlich ist ein aktiv-kämpferisches und planvolles Vorgehen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung.

Die genannten programmatischen Ziele und tatsächlichen Verbindungen bilden daher jedenfalls konkrete Ansatzpunkte für eine umfassende verfassungsschutzrechtliche Prüfung. Entscheidend wäre der Nachweis, dass diese politischen Ziele nicht ausschließlich auf demokratischem Wege verfolgt werden, sondern auf die Beseitigung zentraler Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet sind.

„Die Linke“ weist nachweisbare Verbindungen zu Strukturen des linksextremistischen Spektrums auf.

Innerhalb der Partei existiert beispielsweise die LAG Antifa des Landesverbandes Niedersachsen. Sie mobilisiert zu antifaschistischen Demonstrationen und Aktionen und erklärt ausdrücklich, mit antifaschistischen Gruppen und außerparlamentarischen Akteuren zusammenarbeiten zu wollen.

Auch die Kommunistische Plattform (KPF) ist vom Verfassungsschutz als extremistische Struktur innerhalb der Partei „Die Linke“ eingeordnet worden. Sie wurde von der Partei als bundesweiter Zusammenschluss anerkannt und finanziell unterstützt. Der Verfassungsschutz beschreibt ihre Zielsetzung als Überwindung des kapitalistischen Systems zugunsten einer sozialistischen bzw. kommunistischen Gesellschaft.

Hinzu kommt die Linksjugend [’solid], die vom Verfassungsschutz in Baden-Württemberg als linksextremistische Struktur beobachtet wird. Die Gesamtpartei „Die Linke“ ist dort ausdrücklich kein Beobachtungsobjekt – gerade deshalb ist die Trennung zwischen Partei und extremistischen Teilstrukturen juristisch genau zu prüfen.

Der Verfassungsschutz beschreibt zugleich Teile der sogenannten Antifa-Szene als linksextremistisch und insbesondere das gewaltorientierte Spektrum als Träger militanter Aktionsformen.

Damit liegen dokumentierte personelle, organisatorische und politische Berührungspunkte zwischen „Die Linke“ und Teilen des linksextremistischen Spektrums vor. Zusammen mit den offen formulierten sozialistischen Transformationszielen der Partei ergibt sich daraus zumindest ein konkreter Ansatzpunkt für eine umfassende verfassungsschutzrechtliche Prüfung.

Für ein Parteiverbot reicht die bloße Existenz solcher Kontakte allerdings nicht aus. Erforderlich wäre der Nachweis, dass die Partei selbst beziehungsweise ihre maßgeblichen Strukturen aktiv und planvoll auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung hinarbeiten.

Die Gesamtpartei „Die Linke“ wird vom Bund und den meisten Bundesländern nicht als rechtliches Beobachtungsobjekt geführt, allerdings stehen bestimmte linksextremistische Strömungen und Teilorganisationen der Partei, im Fokus einzelner Landesämter für den Verfassungsschutz!

  • Frühere Generalbeobachtung: Nach ihrer Gründung 2007 stand „Die Linke“ (sowie zuvor ihre Vorgängerpartei PDS) jahrelang unter genereller Beobachtung des Bundesamt f. Verfassungsschutz.

  • Wende nach Gerichtsurteil: Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (2013) zur Unzulässigkeit der Überwachung bestimmter Abgeordneter (wie Bodo Ramelow) wurde die generelle Beobachtung von Bundestagsabgeordneten / Organisationen der Partei im Jahr 2014 eingestellt.

  • Strömungen: Einzelne innerparteiliche Zusammenschlüsse – wie die Kommunistische Plattform (KPF) oder die Antikapitalistische Linke – werden von Landesbehörden (zum Beispiel in Baden-Württemberg oder Bayern) wegen extremistischer Bestrebungen als Beobachtungsobjekte oder Verdachtsfälle geführt.

  • Jugendverband: Die Jugendorganisation Linksjugend ['solid] wird auf Bundesebene nicht mehr flächendeckend beobachtet, jedoch teilweise von einzelnen Landesämtern.

  • Aktuelle Prüfungen: Landesbehörden (wie in Niedersachsen) prüfen zudem anlassbezogen programmatische Beschlüsse und Äußerungen von Landesverbänden – etwa im Kontext von umstrittenen Nahost- oder Israel-Positionen –, ob diese verfassungsschutzrechtlich relevant sind.

Weitere Infos:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beobachtung_der_Partei_Die_Linke_durch_den_Verfassungsschutz

https://dip.bundestag.de/vorgang/beobachtung-der-fraktion-die-linke-und-ihrer-abgeordneten-durch-das/59356

Sooo unbeobachtet und ohne Prüfungen ist der Laden, seit Gründung bis dato, doch gar nicht!

BTW:

Laut der FAZ vom Juli 2026 sollte die Partei wieder verschärft beobachtet werden zukünftig!

Hier der FAZ-Artikel (Paywall):

https://archive.is/dsHNU

Ja, dann ist es mal wieder an der Zeit die erneut unter die Lupe zu nehmen. Aber gründlich.

Weil ich kenne nur den ihre Terroristen und Schlägertrupps aus Funk und Fernsehen. (Anschläge auf KRITIS und Hammerbande etc. pp.)

Von den Rechten habe ich noch keine gesehen. (gibt es sicherlich, aber davon bekommt selten was mit, mal abgesehen von NSU 2.0)