AfD-Parteiverbot - ein neues Gutachten der GFF bewertet die gesamte AfD als verfassungswidrig!
Das GFF-Gutachten zur Verfassungswidrigkeit der AfD
Das GFF-Gutachten, das auf der Auswertung von über drei Millionen öffentlich zugänglichen Quellen und einer systematischen verfassungsrechtlichen Analyse beruht, kommt zu dem Ergebnis, dass die AfD die Menschenwürdegarantie und das Demokratieprinzip systematisch missachte (S. 522 ff.). Deshalb sei anzunehmen, dass sie darauf ausgehe, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen (S. 1481 ff. und S. 1508 ff.). So kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass die AfD verfassungsfeindlich sei (S. 1572 ff.).
Während einige das Gutachten als Anlass für ein Parteiverbotsverfahren werteten, hielten es andere für nicht überzeugend – darunter Hoven, Vöhringer und Rostalski. Unabhängig davon, ob sämtlichen Argumenten des Gutachtens zuzustimmen ist, überzeugt die hiergegen in der F.A.Z. vorgebrachte Kritik aus mehreren Gründen nicht.
Fazit
Gerade bei einem derart komplexen und kontroversen Thema wie einem Parteiverbot ist kritischer Diskurs unverzichtbar. Zur Frage, ob die AfD verboten werden kann und sollte, sind schon angesichts der Komplexität der Materie unterschiedliche Positionen vertretbar. Und freilich müssen wir uns wegen der weitreichenden Konsequenzen eines Parteiverbots gründlich und differenziert mit dessen Grundlagen auseinandersetzen. Doch damit dieser Diskurs sachlich und konstruktiv verläuft und sich eine informierte öffentliche Meinung herausbilden kann, müssen wir alle diskursethische Standards einhalten, erst recht die Expertinnen. Gerade Juristinnen müssen sachlich, differenziert und transparent argumentieren. Schließlich werden sie hinzugezogen, um Debatten durch rechtliche Expertise und sachbezogene Argumente zu bereichern – nicht, um sie mit persönlichen Unterstellungen zu schädigen.