Dobrindt Handyverbot
Dobrindt Handyverbot

Dobrindt fordert drastische Ausweitung des Handyverbotes am Steuer

Dobrindt: Es wird künftig untersagt, beim Autofahren jedwede elektronischen Geräte in die Hand zu nehmen oder länger als 1 Sek. den Blick darauf zu richten

Wie der Blog der Rechtsanwälte Vetter & Mertens mitteilt, befasst sich die Bundesratssitzung am kommenden Freitag, dem 07.07.2017, mit einer Gesetzes-/VO-Änderung, die bislang noch recht wenig Aufmerksamkeit gefunden hat. Dennoch beinhaltet sie einige erwähnenswerte Punkte. Dobrindt verlangt eine drastische Ausweitung des Handyverbotes am Steuer.

Alexander Dobrindt für Handyverbot am Steuer

Die Benutzung eines Mobiltelefons am Steuer eines Kraftfahrzeuges ist schon seit längerem untersagt. Nun ist jedoch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung geplant, die dieses Handyverbot drastisch erweitert. So soll die folgende Neufassung des Mobilfunkparagrafen in § 23 Abs. 1a StVO noch vor den Wahlen Gesetz werden, wie der Bundesrats-Drucksache 424/17 in Zusammenhang mit BR-Drs. 424/1/17 zu entnehmen ist.

(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn hierfür das Gerät nicht aufgenommen und nicht gehalten wird und entweder

a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder

b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitiger Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist, die einen Zeitraum von einer Sekunde nicht überschreitet.

Geräte in Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder.

(1b) Absatz 1a Satz 1 bis 3 gilt nicht für

1. ein stehendes Fahrzeug, im Falle eines Kraftfahrzeuges vorbehaltlich der Nummer 3 nur, wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist,

2. den bestimmungsgemäßen Betrieb einer atemalkoholgesteuerten Wegfahrsperre, soweit ein für den Betrieb bestimmtes Handteil aufgenommen und gehalten werden muss,

3. stehende Linienbusse an Haltestellen (Zeichen 224).

Entwurf in der Praxis schlecht umsetzbar

Laut Interpretation der Rechtsanwälte würde das im Klartext bedeuten, dass künftig am Steuer keine elektronischen Geräte mehr in die Hand genommen werden dürfen. Zudem macht sich jeder strafbar, der ein Autoradio oder ein Navi bedient und dabei länger als eine Sekunde auf das Gerät schaut. Oder anders ausgedrückt. Wenn man beim Senderwechsel oder der Lautstärkeregelung vom Autoradio künftig länger als eine Sekunde braucht, kann dafür ein Bußgeld über 100 Euro fällig werden. Denn auch der „Tarif“ im Bußgeldkatalog wird gleich miterhöht.

Ferner darf ebensowenig das eingebaute Navi nicht mehr eingestellt werden oder gar durch einen Blick auf das Navi-Display „genutzt“ werden. Zumindest nicht länger als eine Sekunde lang. Auch das Öffnen eines motorisierten Garten- oder Garagentors mittels Fernbedienung während des Fahrens fällt unter dieses Verbot von Dobrindt.

Zum Schluss stellen die Rechtsanwälte sehr treffend fest, dass diese Gesetzesänderung ein Arbeitsbeschaffungsprogramm darstellt, jedoch nicht nur für die Polizei, sondern auch für Anwaltskanzleien. Zudem wäre sie sehr praxisfern. „Wie sollte ein Polizeibeamter ernsthaft feststellen können, wie lange ein Autofahrer an einem Knöpfchen gedreht hat. Oder auf das Navi seines Autos geschaut hat?

Bildquelle: Foundry, thx! (CC0 1.0 PD)

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.