Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Netzwerkdurchsetzungsgesetz vom Bundestag beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat kurz vor der Sommerpause noch das umstrittene und vielfach kritisierte Netzwerkdurchsetzungsgesetz beschlossen.

Am Freitag, kurz vor der Sommerpause, hat der Bundestag das umstrittene Gesetz beschlossen, das Online-Netzwerke zu einem härteren Vorgehen gegen Hass, Verleumdung, Hetze und Terror-Propaganda verpflichten soll. Das Parlament stimmte mit den Stimmen von Union und SPD gegen die Linke und bei Enthaltung der Grünen für das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 7. Juli abschließend damit befassen.

Netzwerkdurchsetzungsgesetz verabschiedet

Das Gesetz regelt unter anderem, dass man Netzwerke dazu verpflichtet, dass sie klar strafbare Inhalte binnen 24 Stunden nach einem Hinweis lösche müssen.. Für nicht eindeutige Fälle ist eine Frist von sieben Tagen vorgesehen. Bei systematischen Verstößen drohen Strafen von bis zu 50 Millionen Euro. Das gilt für soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter, YouTube etc.

Die große Koalition hat sich zuvor noch auf eine neue Fassung für das Netzwerkdurchsetzungsgesetz geeinigt. Anbieter sozialer Netzwerke können die Entscheidung über nicht offensichtlich rechtswidrige Inhalte an eine Art freiwillige Selbstkontrolle abgeben. Eine solche „anerkannte Einrichtung der regulierten Selbstregulierung“ muss man staatlich zulassen. Außerdem überwacht es das Bundesamt für Justiz. Mehrere Anbieter müssen diese tragen. Bei umstrittenen Löschanfragen können Betreiber auch mehr Zeit für eine Bewertung verlangen. Ferner sollen nun Dienste für „Individualkommunikation“ und „spezifische“ Kommunikation, wie Messenger, ausgeschlossen werden, zudem Berufliche Netzwerke, Fachportale, Online-Spiele und Verkaufsplattformen.

Startups sind anfangs geschützt

Auch soll eine Grenze von mindestens zwei Millionen registrierten Nutzern in Deutschland verhindern, dass man Startups durch das Gesetz in ihrer Entwicklung beeinträchtigt. Gestrichen haben die Regierungsfraktionen ferner eine Klausel aus dem NetzDG, wonach die Betreiber sämtliche auf den Plattformen befindlichen Kopien illegaler Inhalte ebenfalls unverzüglich entfernen und dafür weitgehende Filter installieren hätten müssen. Der neue zivilrechtlichen Auskunftsanspruch bei schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen stellte man unter Richtervorbehalt. Man verpflichtet auch große Plattformen wie Facebook dazu, hierzulande einen „Zustellungsbevollmächtigten“ für die Behörden bereitzuhalten. Dieser muss innerhalb von 48 Stunden auf Beschwerden reagieren.

Kritiker sehen diese hohen Auflagen als Grundproblem an. Sie meinen, dass damit im Zweifelsfall vorauseilend auch rechtmäßige Äußerungen entfernt würden und so der Schaden für die Meinungsfreiheit groß sei. Bei komplexeren Fällen soll in der Regel eine Sieben-Tages-Frist gelten, um über eine Löschung zu entscheiden. Außerdem wäre bedenklich, dass man damit den Unternehmen die Entscheidung darüber überlässt, was rechtmäßig sei.

Kein digitales „Faustrecht im Netz“ mehr

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hingegen sieht im NetzDG eine „Garantie der Meinungsfreiheit. […] mit diesem Gesetz beenden wir das digitale Faustrecht im Netz“, sagte er. „Denn die Vergangenheit hat gezeigt: Ohne Druck werden die großen Plattformen ihre Verpflichtungen nicht erfüllen.

Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Kritik aus vielen Richtungen

Die Grünen-Abgeordnete Renate Künast betont zum Thema Netzwerkdurchsetzungsgesetz. „Ich habe immer noch das Gefühl, dass der Reiz zu löschen größer ist als der Reiz, die Meinungsfreiheit einzuhalten“. Ferner warnte sie davor, dass mit dem Gesetz „ganz grundlegende Weichen für das digitale Zeitalter“ gestellt würden. Es schauten andere Länder, auch nicht-demokratische, auf Deutschland.

Die Linke Petra Sitte gab zu bedenken, es sei völlig offen, ob der Entwurf überhaupt verfassungs- und europarechtlich zu halten ist. Strafverfolgung müsse Sache der Justiz sein, nicht von privaten Plattformbetreibern.

Der Digitalverband Bitkom sieht in dem Gesetz weiterhin Probleme mit Verfassung und europäischem Recht. „Es ist sehr wahrscheinlich, dass man das unausgereifte NetzDG genauso wie die Vorratsdatenspeicherung gerichtlich kippen wird“. Dies sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.

Facebook befindet, „die mangelnde Gründlichkeit und Beratung“ werde bei dem Gesetz nicht dem Thema gerecht.

Bildquelle: geralt, thx! (CC0 Public Domain)

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.