In einem P2P-Fall befand das AG Charlottenburg, dass die sekundäre Darlegungslast erfüllt wurde. Der Beklagte gab konkrete Hinweise zum Täter
Das AG Charlottenburg urteilte in einem P2P-Verfahren, dass bei keiner konkreten Täternennung die sekundäre Darlegungslast nicht erfüllt ist.
Das Landgericht Köln verurteilte in einem P2P-Verfahren einen Beschuldigten wegen der unzureichend erbrachten sekundären Darlegungslast.
Das AG Düsseldorf urteilte am 17.10.2018 unter dem Az 10 C 156/17 in einem weiteren P2P-Fall aufgrund der illegalen Verbreitung eines Films.
Sony fand ihre Urheberrechte mit dem Anbieten eines Musikalbums verletzt und klagte. Die Beklagte.erfüllte die sekundäre Darlegungslast.
Unser Monatsrückblick findet nun wieder mit unserer aktuellen Glosse statt. Diesmal wieder mit einem kuriosen Themenmix.
Das LG Köln verurteilte die über 70-jährige Mutter eines Freifunkers ohne eigenen PC auch in zweiter Instanz wegen Filesharing.
Vor dem Prozess muss der Anschlussinhaber dem Kläger nicht verraten, wer der Täter ist. Das BGH Urteil ist für die Täter sehr von Nachteil.
Ein Mann verlor eine P2P-Klage, weil er nichts zur Aufklärung der Tat beigetragen hat. Er sagte nur aus, dass er es nicht gewesen sein kann.
Der Abgemahnte hatte bis auf eine schriftliche Stellungnahme nichts zur eigenen Entlastung getan, weswegen er die P2P-Klage verlor.
Das AG München urteilte in einem P2P-Verfahren, dass bei keiner konkreten Täternennung die sekundäre Darlegungslast nicht erfüllt ist.
Wegen Nichterfüllung der sekundären Darlegungslast wurde ein Berliner Freifunker in einem Filesharing-Fall für schuldig befunden.
Das AG Köln hat die fast 70-jährige Mutter eines Freifunkers wegen Filesharing verurteilt, obwohl sie gar keinen eigenen Computer besitzt.
Trotz der Vorlage peinlicher Beweismittel wies das AG Charlottenburg eine Klage ab. Gegenstand war der SF-Film "Die Bestimmung - Insurgent".
Katerstimmung bei Waldorf Frommer Rechtsanwälte? Das AG Stuttgart hat kürzlich eine P2P-Klage gegen ein Ehepaar aus Igersheim zurückgewiesen.
Der Filesharer gab vor Gericht an, sein Internet sei zum Tatzeitpunkt gar nicht nutzbar gewesen. Er muss trotzdem vollumfänglich haften.
In einer Klage warf der Rechteinhaber einem Berliner Anschlussinhaber vor, einen Film illegal über eine Tauschbörse verbreitet zu haben.
Ein Eigentor hatte sich ein Freifunker mit seiner Klage in einem P2P-Fall geschossen. Er erfüllte nicht die sekundäre Darlegungslast.
Das AG München verhandelt eine P2P-Klage, wobei man ungewöhnlich hart vorgeht. Bis zur Benennung des Täters soll das WLAN gesperrt werden.
In einer Klage nach einer P2P-Abmahnung erfüllte die Beklagte die sekundäre Darlegungslast, indem sie einen Schuldigen benennen konnte.
Aufgrund unzureichender Prozessvorbereitungen verlor die Medienkanzlei Waldorf Frommer einen P2P-Fall vor dem Amtsgericht Charlottenburg.