Mittlerweile hat die Denic die in unserem Artikel angesprochene Domain www.kulta-ev.de gesperrt. Doch das Problem ist besteht weiterhin.
Die Frankfurter DENIC eG hätte als Verwalter aller deutschen TLDs alle Instrumente gegen Fakeshops in der Hand. Doch man unternimmt nichts.
In Berlin wurden zwei Fakeshop-Betreiber im Alter von 23 Jahren verhaftet. Zudem haben sie ca. 60 Bankkonten unter falschem Namen eröffnet.
Darf die DENIC einem ehemaligen Domaininhaber 6 Jahre nach erfolgter Kündigung Verwaltungsgebühren androhen oder gar in Rechnung stellen?
Der Fall Cyberbunker 2.0 zeigt deutlich, wie das Internet funktioniert. Alle wichtigen Organisationen betreiben eine Verantwortungsdiffusion.
Immer noch kommt es vor, dass Identitäten beim Online-Shopping gestohlen werden. Wie man das verhindern kann, liest du in unserem Artikel.
Der Europaabgeordnete Patrick Breyer warnt vor einer Klarnamenspflicht für Domaininhaber. Diese soll in der NIS2-Richtlinie verankert werden.
Exklusiv: Die Kriminellen der International Markets Asscociation bezeichnen sich als "einen der vertrauenswürdigsten Broker der Finanzwelt".
Bei Kkiste.io wird man nach allen Regeln der Kunst um's Geld gebracht. Man nehme ein bekanntes Portal, SEO und gefakte Facebook-Kommentare.
Einige Streamingdienste locken die Besucher in eine Abo-Falle. Wer nicht aufpasst, muss einen "Jahresbeitrag" von mehr als 350 Euro bezahlen.
Vorsicht Abofalle! Einige dubiose Streaming-Webseiten haben bis auf eine Jahresgebühr bis zu 360 EUR rein gar nichts anzubieten. Was tun?