Innenministerin Nancy Faeser (SPD) will das geplante Quick-Freeze-Verfahrens kippen und fordert die Einführung der Vorratsdatenspeicherung.
Wegen Missbrauchspotenzialen und diverser Unzulänglichkeiten habe die Vorratsdatenspeicherung weiterhin keine Aussicht auf Bestand.
Ist das Quick-Freeze-Verfahren im Vergleich zum Verfahren der Login-Falle etwa eine Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür?
Der EuGH-Generalanwalt Maciej Szpunar hat gestern empfohlen, die Vorratsdatenspeicherung zur Verfolgung von Filesharern einzuführen.
Morgen entscheidet der Europäische Gerichtshof wahrscheinlich endgültig über die Legalität der Vorratsdatenspeicherung (VDS) in Deutschland.
Innenministerin Faeser lehnt die Vorratsdatenspeicherung ab, will aber stattdessen IP-Adressen zur Strafverfolgung sammeln.
Bundesjustizminister Marco Buschmann will gemeinsam mit der neuen Innenministerin Nancy Faeser mehrere Gesetze genauer unter die Lupe nehmen.
Das Thema Vorratsdatenspeicherung ist auch bei der künftigen Bundesregierung nicht vom Tisch. Sie ist im neuen Koalitionsvertrag enthalten.
Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments besagt: "Strafverfolgung funktioniert ohne Vorratsdatenspeicherung".
Die MV-Initiative zur Vorratsdatenspeicherung im Bundesrat erhielt durch den Bundesratsausschuss für Frauen und Jugend eine klare Absage.
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Für Susanne Hoffmann ist die Vorratsdatenspeicherung ein "wesentliches Instrument zur Verfolgung von Internetkriminalität".
Horst Seehofer will gemäß Informationen der Bild am Sonntag (BamS) Computer-IP-Adressen sechs Monate ohne Anlass auf Vorrat speichern lassen.
EuGH-Gutachter fordert Möglichkeiten der gezielten Vorratsdatenspeicherung. Patrick Breyer von der Piratenpartei kritisiert das Vorhaben.
EU-Sicherheitskommissarin Ylva Johansson spricht sich im EU-Parlament deutlich für eine EU-weite Einführung der Vorratsdatenspeicherung aus.
Vorratsdatenspeicherung: Die Praxis beweist, dass diverse ISPS Daten von ihren Kunden oft viel länger vorhalten, als vorgechrieben.
Am Mittwoch wandt sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) bezüglich der Vorratsdatenspeicherung.
Neuer Europol Entwurf sieht vor, auch Messenger und sogar Klingeltöne, in die neue EU-weite Vorratsdatenspeicherung mit einzubeziehen.
Der High Court hat die Vorratsdatenspeicherung in Irland gekippt. Sie verstoße gegen europäisches Recht und die EU-Grundrechtecharta.
Nach dem Willen der Großen Koalition, soll zur Prüfung der Vorratsdatenspeicherung zunächst der EuGH über dessen Legimität urteilen.
Nach dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat nun auch das VG Köln Köln geurteilt, dass Provider nicht zur VDS verpflichtet sind.