Christine Lambrecht (SPD) will ihren umstrittenen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz nach massiver Kritik überarbeiten
Das Thema Vorratsdatenspeicherung ist auch bei der künftigen Bundesregierung nicht vom Tisch. Sie ist im neuen Koalitionsvertrag enthalten.
Die Bundesregierung verschärft mit der Einführung von Paragraph 127 StGB das Strafrecht gegen Betreiber krimineller Handelsplattformen.
Mittels eigenem Straftatbestand zur Schließung einer Gesetzeslücke will Justizministerin Lambrecht den Kampf gegen Darknet-Handel aufnehmen.
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Die MV-Initiative zur Vorratsdatenspeicherung im Bundesrat erhielt durch den Bundesratsausschuss für Frauen und Jugend eine klare Absage.
Horst Seehofer will gemäß Informationen der Bild am Sonntag (BamS) Computer-IP-Adressen sechs Monate ohne Anlass auf Vorrat speichern lassen.
Soziale Netzwerke sollen künftig Hasskriminalität im Netz sofort dem BKA melden und auch IP-Adressen weitergeben.
Hasskommentare und kriminelle Drohungen sind im Internet an der Tagesordnung. Mit dem NetzDG sollen sich Nutzer besser dagegen wehren können.
Der Bundestag beschloß härtere Maßnahmen gegen Kindesmissbrauch und darf eine kontroverse Methode zur Täterermittlung einsetzen.
Ein Gesetzesentwurf, der das NetzDG erweitern soll, sieht künftig vor im Kampf gegen "Rechtsextremismus" die Daten an Behörden herauszugeben.
Ein neuer Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Strafverfahren soll die Polizei mit erweiterten Befugnissen zur TKÜ ausstatten.