Seit einigen Tagen ist das Untergrund-Portal gulli wieder da, allerdings mit einer anderen Domain. Gründer und Betreiber ist Alex Bytes.
"Webinar" ist seit 2003 als Wortmarke angemeldet. Laut dem Juristen Dr. Maximilian Greger müssen sich Betroffene aber keine Sorgen mchen.
Hamburger Rechtsanwälte fordern von Drachenlord aka Rainer Winkler mittlerweile fast 4.000 EUR. Es geht dabei um eine Markenrechtsverletzung.
Die Geschichte einer der bekanntesten deutschen Online-Shops für Drogen, "Shiny Flakes", wird nächstes Jahr bei Netflix zu sehen sein.
Winamp 5.8. Das Lama macht wieder Musik. Diesmal allerdings ohne Zustimmung. Unbekannte verbreiten seit ein paar Tagen die inoffizielle Beta.
Der Informationskreis Aufnahmemedien und die Zentralstelle für private Überspielungsrechte haben sich auf Urheberrechtsabgaben verständigt.
Der Betreiber der Hörbuch-Streamingseite ddf.to wurde zu 90 Tagessätzen verurteilt. Dort wurden Audiostreams der Hörspielreihe „Die Drei ???“ angeboten.
Die Cultural Commons Collecting Society (C3S) leitet nächsten Monat ihren Start mit einer Crowdfunding-Kampagne ein. 50.000 Euro will man einsammeln.