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Vorratsdatenspeicherung soll (fast) unverändert beschlossen werden

Der umstrittene Referentenentwurf zur Vorratsdatenspeicherung soll laut der GroKo fast unverändert dem Bundestag vorgelegt werden.

Die Große Koalition hat sich darauf geeinigt, den umstrittenen Regierungsentwurf zur Vorratsdatenspeicherung (oder, wie es mittlerweile heißt „Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“) fast unverändert vor den Bundestag zu bringen. Dementsprechend könnte die Große Koalition das Gesetz angesichts der deutlichen Mehrheit schon bald verabschieden.

Kaum Änderungen an Vorratsdatenspeicherung geplant

Der aktuelle Gesetzesentwurf wurde im Mai vorgelegt. Er war von Anfang an umstritten und wurde unter anderem auch von der EU-Kommission kritisiert. Auch bei einer Expertenanhörung im letzten Monat war Kritik zu vernehmen. Mehrfach haben Fachleute die Befürchtung geäußert, das Bundesverfassungsgericht könnte auch diese Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung, wie schon die letzte, für verfassungswidrig erklären.

Dennoch hat man anscheinend keine inhaltlichen Korrekturen geplant. Man plant das Gesetz in dieser Form durch den Bundestag zu bringen. Das berichtet das IT-Newsportal heise online, dem nach eigenen Angaben ein entsprechender Änderungsantrag der Regierungskoalition vorliegt. Neu hinzugekommen ist laut diesem Entwurf lediglich die Verpflichtung für die Regierung, die Sicherheitsmaßnahme nach drei Jahren zu evaluieren.

Verabschiedung im Schnellverfahren?

Bereits am morgigen Mittwoch soll der zuständige Rechtsausschuss über den leicht veränderten Entwurf abstimmen. Am Freitag wird sich dann das Plenum des Bundestages mit der Vorratsdatenspeicherung befassen. Das deutet darauf hin, dass die Bundesregierung versuchen wird, das Gesetz so schnell wie möglich zu verabschieden.

„Die neue Vorratsdatenspeicherung könnte dann mit dem Segen des Bundespräsidenten nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt prinzipiell noch in diesem Jahr in Kraft treten,“ berichtet heise online. Allerdings ist davon auszugehen, dass den zur Speicherung verpflichteten Providern zunächst gewisse Übergangsfristen eingeräumt werden.

Konstantin von Notz kritisiert Tempo der Bundesregierung

Heftige Kritik am geplanten Vorgehen kam am heutigen Dienstag vom Grünen-Netzpolitiker Konstantin von Notz. Er warf der Bundesregierung vor, das „hoch umstrittene Projekt“ im Hauruck-Verfahren durch den Bundestag peitschen zu wollen und unterstellte ihr, den Bürgerrechten der Deutschen keinen angemessenen Stellenwert einzuräumen.

Er kündigte an, die Opposition werde „alle demokratischen Mitteln nutzen, um gegen die Vorratsdatenspeicherung vorzugehen“. Ob dies allerdings auf parlamentarischem Wege gelingen kann, ist angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag mehr als fraglich. Wahrscheinlicher wird es, wie schon beim letzten Mal, auf Aktivismus sowie juristische Mittel hinauslaufen.

Update (14.10.2015, 15 Uhr):

Der Rechtsausschuss des Bundestages hat die Vorratsdatenspeicherung mittlerweile abgesegnet. Der Änderungsentwurf, der lediglich die Hinzufügung einer Evaluierungspflicht vorsieht, hat die schwarz-rote Koalition mit ihren Stimmen verabschiedet.

Die Entscheidung wäre allerdings fast nicht zustande gekommen: „Die Entscheidung im Rechtsausschuss stand zunächst auf der Kippe, da von 39 Mitgliedern nur 17 anwesend waren und das Gremium so nicht beschlussfähig war. Die Sitzung wurde daraufhin unterbrochen, im Vorraum sah man, wie Mitarbeiter hektisch zusätzliche Abgeordnete herbeitelefonierten und dann doch zumindest 23 Volksvertreter zusammenkamen, um das erforderliche Quorum zu erfüllen,“ berichtet das IT-Newsportal „heise online“.

Am Freitag wird sich nun wie geplant das Bundestags-Plenum mit der Vorratsdatenspeicherung befassen.

Tarnkappe.info