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Störerhaftung: Förderung offener Netze durch neues WLAN-Gesetz

Die Bundesregierung will mit einem neuen WLAN-Gesetz die Haftungsrisiken für Betreiber offener Funknetze weiter vermindern.

Die Bundesregierung will mit einem neuen WLAN-Gesetz die Haftungsrisiken für Betreiber offener Funknetze weiter vermindern. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für die dritte Änderung des Telemediengesetzes hervor, berichtet die „Rheinische Post“.

Betrieb öffentlicher WLAN-Zugänge soll gefördert werden

Demnach will man Besitzer von Cafés oder Hotels auch dann von sämtlichen Kosten für Gerichtsprozesse befreien. Sogar dann, wenn Gäste über ihr WLAN illegal Filme herunterladen. Der geplanten Neuregelung zufolge sollten die Netzbetreiber auch von keiner Behörde gezwungen werden können, Passwortsperren einzurichten, wenn ihr Funknetz bereits einmal für illegale Handlungen missbraucht worden sei.

Im Gesetzentwurf heißt es. Diese weitere Anpassung sei aus Sicht der Bundesregierung nötig. Der Europäische Gerichtshof hatte im vergangenen September entschieden, dass zwar WLAN-Betreiber nicht für Rechtsverstöße Dritter haften müssen. Aber, „dass ein Gericht oder eine nationale Behörde aber gegen einen WLAN-Betreiber eine Anordnung erlassen kann, um der Wiederholung einer Rechtsverletzung vorzubeugen“. Dies könne man auch durch einen passwortgeschützten Zugang erreichen. Dabei müssen die Nutzer ihre Identität offenbaren. Nach dem Urteil mussten Betreiber von offenen Funknetzen also fürchten, dass man sie abmahnt. Oder aber sie alternativ zu einer Verschlüsselung von ihrem Freifunk zwingt.

Schutz vor Abmahnungen?

Einig sind sich die Koalition aus Union und SPD jedoch darin, dass sämtliche Barrieren für eine weitere Verbreitung offener WLAN-Netze fallen sollen. Der Gesetzentwurf muss den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs zu entsprechen. Somit schlägt das Bundeswirtschaftsministerium in dem Entwurf vor, dass der Betreiber eines offenen WLAN angewiesen werden kann, den Zugriff auf bestimmte Internetseiten an seinem Router zu sperren. Mit dieser Regelung soll eine allgemeine Passwort-Schranke – und damit ein Hemmnis für die freie Nutzung eines Funknetzes – vermieden werden.

Bei Branchenvertretern stieß das Gesetzesvorhaben weitgehend auf Zustimmung. So meinte auch Judith Steinbrecher, Rechtsexpertin des IT-Verbandes Bitkom, dass die weitere Einschränkung der Haftung von Accessprovidern und WLAN-Anbietern zu begrüßen sei. Darüber hinaus sieht sie aber auch mögliche Defizite. „Der Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums sieht in Paragraf 7 eine neue Anspruchsgrundlage vor, nach der auch WLAN-Betreiber dazu verpflichtet werden könnten, bestimmte Nutzungen über die Routereinstellung für seine Nutzer zu sperren.

Bildquelle: geralt, thx! (CC0 1.0)

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.