google censored, Zensur
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Keine Zensur für Google-Suche nach Torrents & Magnet-Links

SNEP scheitert mit Zensur-Anliegen. Ein Pariser Gericht hat entschieden, dass Suchanfragen nach Torrents bei Google und Bing nicht zensiert werden dürfen.

Das gerichtliche Aus für die geforderte Zensur. Das französische Tribunal de Grande Instance Paris hat entschieden, dass man Suchanfragen nach Torrent-Dateien bei Google und Bing nicht zensieren darf. Das Gericht wies die Klage der französischen Musikindustrie zurück, die die Suche nach bestimmten Musikern und den Begriff Torrent verbieten lassen wollte.

Gericht lehnt Zensur ab

Eine Lobby-Organisation der französischen Musikindustrie, das Syndicat National de l’édition Phonographique (SNEP) hatte eine entsprechende Klage eingereicht. Die Anwälte von SNEP forderten, dass Suchanfragen nach „Torrents“ und drei bestimmten französischen Künstlern (Kendji Girac, Shy’m und Christophe Willem) unterdrückt werden sollen.

Mit der Begründung, dass es sich bei Torrent-Dateien aber um einen geläufigen Begriff handelt, der außerdem nicht nur mit illegalen Downloads im Zusammenhang steht (BitTorrent ist eine neutrale Technologie, über die nicht nur illegale Inhalte geteilt werden), lehnte das Gericht den Antrag ab. Ferner missfiel dem Gericht, dass nur drei Vertreter der Künstler die Zensur Klage angestrebt haben. Hätte die SNEP im Namen aller Mitglieder die Klage eingereicht, wären die Aussichten auf Erfolg größer gewesen. Das hätte den Eindruck erweckt, dass man die Interessen einer Mehrheit vertreten hätte. Ferner wurde noch kritisiert, dass die verlangten Maßnahmen zu breiten Überwachungsmaßnahmen und zur Blockade von legalen Seiten führen könnten. In einer früheren Stellungnahme führt der Verband SNEP aus, Google habe (als Schrankenwärter) dafür zu sorgen, dass die Künstler wieder zu einem angemessenen Einkommen gelangen. SNEP verlangt von Google, den Suchalgorithmus zu ändern, um die Piraterie-Problematik effektiv zu bekämpfen.

Fazit

Der Verband SNEP trägt nun die Gerichtskosten in beiden Fällen und muss zusätzlich noch 15.000 Euro an Microsoft (Bing) bzw. 10.000 Euro an Google bezahlen.

Unter Berücksichtigung der Kritikpunkte des Gerichts, wäre auch ein anderer Ausgang möglich gewesen.  Das französische Höchstgericht zwang Google bereits 2012 dazu, Begriffe wie „Torrent“ oder „Megaupload“ von der Autocomplete-Funktion auszunehmen. Diese wurde den Nutzern daraufhin nicht mehr als Suchbegriff vorgeschlagen. Zensur geht also auch noch anders…

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.