oberster gerichtshof usa
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Oberster Gerichtshof der USA erlaubt Weiterverkauf importierter Werke

Oberster Gerichtshof der USA gab einem Studenten recht, der Lehrbücher von Wiley & Sons in Thailand aukaufte, um sie bei eBay zu verkaufen.

Der Oberste Gerichtshof der USA hat am 19. März ein Urteil gesprochen, das in den USA weitreichende Folgen für alle Bibliotheken, Verlage, Videotheken, Plattenfirmen und alle anderen Unternehmen haben wird, die mit urheberrechtlich geschützten Werken handeln. Der Oberste Gerichtshof der USA gab einem Studenten recht, der über Freunde Lehrbücher von Wiley & Sons in Thailand ankaufen ließ, um sie US-amerikanischen Studenten preiswert bei eBay anzubieten.

Oberster Gerichtshof gab Importeur Recht

Der Verlag war wenig begeistert, weil er damit die Kontrolle über die nationalen Preise verlor.

In Thailand sind die Lehrbücher von Wiley & Sons weitaus günstiger erhältlich. Diese Differenz machte sich der Student zunutze. Der Verlag hingegen versuchte den Import komplett zu blockieren.

Eigentlich sollte Stupa Kirtsaeng 600.000 US-Dollar Schadenersatz an den Verlag zahlen. Diese Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof aber vorgestern wieder aufgehoben. Bis der Kongress möglicherweise gegenteilige Gesetze entlässt, ist es weiterhin erlaubt, gebrauchte Werke aus dem Ausland zu importieren, um sie in den USA zu einem selbst gewählten Preis anzubieten.

Cory Doctorow erleichtert über Urteil

„Gott sei Dank” kommentierte Cory Doctorow das Urteil in einem Blogbeitrag. Blogger Doctorow beschreibt, wie eine andersartige Entscheidung sich auf das ganze Land ausgewirkt haben könnte: Praktisch alle Waren werden außerhalb der USA hergestellt und sind auf irgendeine Weise geschützt. Selbst Fotografien solcher Produkte seien dann verboten, glaubt Doctorow. Erwartet wird nun eine Neuregelung und entsprechende Auseinandersetzungen im US-Kongress.

Meinen kompletten Artikel inklusive der Begründung dieser Grundsatzentscheidung vom Obersten Gerichtshof findet ihr hier bei iRights.info.

Tarnkappe.info

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Außerdem brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, seit 2014 an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert.