RapidShare
Der ehemalige Unternehmenssitz in Baar. Foto Schulerst - Wikimedia Commons, thx! (CC BY-SA 3.0)

BGH: RapidShare muss proaktiv gegen Raubkopien vorgehen

Der Bundesgerichtshof hat zu Gunsten der GEMA entschieden. RapidShare muss künftig proaktiv die Verletzung von Urheberrechten unterbinden.

Der Bundesgerichtshof hat heute das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts in der Sache GEMA gegen RapidShare vom 14. März 2012 bestätigt. Dem Filehoster RapidShare bleibt es danach untersagt, seinen Nutzern mehrere tausend Musikwerke aus dem Repertoire der GEMA über seinen Online-Speicherdienst zur Verfügung zu stellen. Die Betreiber müssen künftig ohne Benachrichtigung eigenständig dafür sorgen, dass bei ihnen keine Urheberrechtsverletzungen möglich sind.

RapidShare muss Re-Uploads verhindern

Das wesentliche Ziel der Verwertungsgesellschaft bestand darin, im Auftrag der Mitglieder das gesamte GEMA-Repertoire vor einer illegalen Nutzung zu schützen. Die vom Internet-Dienstleister RapidShare bislang getroffenen Maßnahmen gegen die Verletzung des Urheberrechts wurden nun auch vom Bundesgerichtshof für nicht ausreichend erachtet. Inhalte wie in den USA lediglich nach entsprechendem Hinweis der Rechteinhaber zu löschen, ist laut BGH nicht ausreichend. Vielmehr müsse RapidShare künftig verhindern, dass deren User illegale Inhalte hochladen können.

Dafür könnten technische Maßnahmen wie beispielsweise Wortfilter eingesetzt werden. Möglich wären auch abgewandelte Crawler die beispielsweise einschlägige Webseiten wie Warez-Blogs oder Warez-Foren auf RapidShare-Uploads untersuchen. Die GEMA sieht das Urteil als wegweisend an, weil die Verantwortung bei den Internet-Dienstleistern und nicht mehr bei den Rechteinhabern zu sehen ist. Die GEMA gab bekannt:

Die Bestätigung des Urteils ist wegweisend, da es die grundsätzliche Verantwortlichkeit von Online-Speicherdiensten gegenüber Rechteinhabern, deren Werke massenhaft auf illegale Weise zur Verfügung gestellt werden, klärt.

Später hat die Geschäftsleitung von RapidShare den Betrieb wegen genau solcher Urteile aufgegeben.

Was ist ein Filehoster?

gema vs. rapidshare

Dies ist ein Online-Speicherdienst. Dort kann man Dateien hochladen und diese Dritten zum Download anbieten. Mehrere Studien besagen, dass bei RapidShare etwa 90% aller hochgeladenen Inhalte illegal sein sollen. Dem Urteil des Bundesgerichtshofs kommt daher eine richtungsweisende Bedeutung im Kampf gegen die illegale Verbreitung von geschützten Inhalten zu. Künftig muss der Filehoster nicht mehr (wie beim DMCA) auf eine Benachrichtigung warten, bis er aktiv wird. Die Betreiber des Filehosters müssen proaktiv handeln, um den Upload von illegalen Dateien so effektiv wie möglich zu unterbinden.

Tarnkappe.info

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Außerdem brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, seit 2014 an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert.